ACHTUNG!
Gefahr für Leib und Leben der Klägerin!
Keine persönlichen Daten der Klägerin und der Eltern weitergeben!
Das steht im Kopf eines Antrags auf Aufhebung der Ehe. Angeblich hat die Klägerin eine „Scheinehe“ mit dem Beklagten geschlossen. Kein Wort steht allerdings im Antrag, woraus sich die Gefahr ergeben soll. Misshandlungen? Drohungen? Erpressung? Nichts, rein gar nichts.
Ganz üble Stimmungsmache, Herr Kollege.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)