Wer besoffen rempeltanzt, ist nicht ohne juristischen Schutz. Weil es beim Rempeltanz keine festen Regeln gibt, können sich Rempeltänzer nicht damit herausreden, der Verletzte habe ja auch gerempelt. Der Bundesgerichtshof springt damit einem Partygast zur Seite, der sich beim Rempeltanz die Beine gebrochen hatte (Urteil vom 7. Februar 2006, PDF).
Wie das abgeht beim Rempeltanz, steht auch im Urteil.