FREUNDE IN DÜSSELDORF

Kafreitag wollte ich eigentlich ruhig angehen. Der Anruf um halb acht in der Frühe kam da sehr gelegen. Eine Frau ist am Frankfurter Flughafen angehalten worden. Sie ist kamerunische Staatsbürgerin, kam aber mit dem Flugzeug aus Accra / Ghana. Die Situation:

a) Weil sie vor Jahren abgeschoben wurde, besteht eine Einreisesperre für Deutschland.

b) Sie sagt, dass sie eine Aufenthaltserlaubnis für Spanien hat. Die hat sie aber leider verloren.

c) Auf der Passagierliste ist ihr Name nicht zu finden.

Die Mitarbeiter der Bundespolizei waren sehr freundlich. Und wirklich bemüht, die beste Lösung zu finden. Die spanische Botschaft hatte auch Feiertag. Informationen waren dort nicht zu bekommen. Über eine Freundin, die Spanisch spricht, versuchte ich eine Auskunft von der Polizei in Madrid zu bekommen. Dort fand sich tatsächlich jemand, der Zugriff auf die Daten hat. Der Mann sagte zu, ein Fax mit der Bestätigung über die Aufenthaltserlaubnis zu senden. Es ist aber nicht angekommen.

Mit der Bundespolizei haben wir über Optionen nachgedacht. Die Einreise in Deutschland war wegen der Abschiebung und der Einreisesperre illegal. Die Mandantin musste das Land also verlassen. Das sah sie auch ein. Leider fand sich aber keine Airline, die sie nach Spanien gebracht hätte. Ich weiß aber auch nicht, ob die Bundespolizei dem Weiterflug nach Spanien tatsächlich erlaubt hätte. Jedenfalls hätte man die Schengener Bestimmungen großzügig auslegen müssen.

Nahe liegender wäre die Ausreise in ein Nicht-EU-Land gewesen, das nicht so weit weg ist. Zum Beispiel die Schweiz. Von dort aus hätte die Mandantin nach Spanien fliegen können, wenn ihre Aufenthaltserlaubnis wieder aufgetaucht wäre. Den Flug hätte die Frau bezahlen können. Aber alle Airlines fürchteten die Gefahr, dass sie die Frau dann auf eigene Kosten wieder nach Deutschland transportieren dürfen, wenn ihr die Schweiz oder ein anderes Drittland die Einreise verweigert.

Also Afrika. Im Zweifel wäre die Mandantin lieber in ihr Heimatland Kamerun geflogen. Dorthin gibt es aber keine direkte Verbindung. Blieb also nur der Rücktransport nach Accra, zu dem der Carrier verpflichtet ist. Den trat die Mandantin am Samstagmorgen freiwillig an. Auch, weil sie ansonsten ja kaum eine Chance haben wird, dass das Ausländeramt ihre frühere Abschiebung nachträglich befristet. Schon dieser Einreiseversuch wird ihr schaden.

Das waren am Karfreitag um die 20 Telefonate. Ich hatte mich frühzeitig ins Büro gesetzt, konnte zwischendurch etwas anderes arbeiten. Das ist in solchen Fällen weit weniger nervig, als wenn du zu Hause bis und deinem ruhigen Tag nachtrauerst.

Ach so, die Mandantin hat einen Freund in Düsseldorf. Der konnte ihr an Ort und Stelle mit den Kosten aushelfen. Sonst hätte ich die Sache, ehrlich gesagt, wahrscheinlich gar nicht übernommen.