Sieh an, der Bundesrat.
Die Länderkammer meint, dass die Fahrrad-Ausrüstungs-Verordnung (FAusrüstV) dem Grundsatz zum Abbau überflüssiger bürokratischer Regelungen widerspricht. Was wohl heißt, dass die Fahrrad-Ausrüstungs-Verordnung eine überflüssige bürokratische Regelung wäre.
Also ab zum Altpapier.