NUR MAL FLIPPERN

Falls Sie mit (Ihren) minderjährigen Kindern mal flippern wollen: Eine Spielhalle, und sei sie noch so mondän und zurückhaltend gestaltet, ist nicht der richtige Ort. Personen unter 18 Jahren dürfen sich grundsätzlich nicht in Spielhallen aufhalten (§ 6 des Jugendschutzgesetzes). Auch nicht, wenn die Eltern dabei sind.

Wer die Kinder trotzdem in eine Spielhalle mitnimmt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 € (§ 28 Absätze 3 und 4 Jugendschutzgesetz).

Wollte ich nur mal so erzählen.