Ich habe mir heute Morgen bei Starbucks beiläufig einige Päckchen „Brown Sugar“ in die Jackentasche gesteckt.
Kann man sich als Selbstbediener in einem Selbstbedienungsladen strafbar machen? Das überlege ich erst jetzt. Bisher noch ohne klares Ergebnis.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)