EUROWEB: SIEG FÜR MEINUNGSFREIHEIT

Die Firma Euroweb hat heute vor dem Landgericht Düsseldorf eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht Düsseldorf lehnte eine einstweilige Verfügung gegen einen unzufriedenen Eurowebkunden ab. Dieser hatte in Mails Erfahrungsberichte über Euroweb weitergeleitet. Das wollte die Firma verbieten lassen. heise online berichtet Einzelheiten:

Auch die Grenze zu Beleidigung und übler Nachrede sah er nicht überschritten: „Zur Demokratie gehört ein Diskurs unter den Menschen“, erklärte der Richter. Die in der Mail enthaltenen Formulierungen wie „Abzocke“ oder „über den Tisch ziehen“ sah er nicht als unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern als Unmutsäußerungen, die von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind. Allerdings mahnte er den Handwerker Geisler, vorsichtig bei dem zu sein, was er verbreite: „Es ist immer schwierig, eine Abgrenzung zu treffen.“

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