Sehr geehrte Herren Kollegen,
in oben genannter Angelegenheit vertreten wir die Erziehungsberechtigten von Herrn N.
Sie machen gegenüber Herrn N. Ansprüche in Höhe von 104,40 € geltend und drohen ihm mit einer Klage. Die Ansprüche sollen sich aus dem Umstand ergeben, dass Herr N. das Internetangebot der Seite scharfebabes.com in Anspruch genommen haben soll.
Die Erziehungsberechtigten von Herrn N. haben Ihnen bereits mitgeteilt, dass ihr Sohn zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsschlusses 12 Jahre alt gewesen ist. Die Erziehungsberechtigten haben von dem Vertragsschluss weder gewusst noch haben sie ihn gebilligt.
Die Erziehungsberechtigten beabsichtigen auch nicht, den Vertragsschluss zu genehmigen. Der Taschengeldparagraf kommt nicht zur Anwendung. Zum einen steht Herrn N. kein Geld zur Verfügung, um im Internet Abonnements abzuschließen. Zum anderen ergibt sich schon aus der Natur des Angebotes – wir haben uns die Seite, soweit möglich, gerne angesehen – , dass diesbezüglich von den Erziehungsberechtigten eher keine generelle Einwilligung erteilt wird (Jugendschutz).
Aufgrund der klaren gesetzlichen Regelung bestehen also keine vertraglichen Ansprüche. Die Erziehungsberechtigten haben Ihnen bereits mitgeteilt, dass Herr N. zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsschlusses minderjährig gewesen ist und dass sie den angeblichen Vertragsschluss nicht genehmigen. Dieses Schreiben haben Sie ignoriert. Statt die nötigen rechtlichen Konsequenzen aus den Tatsachen zu ziehen, drohen Sie erneut mit gerichtlichen Schritten. Hierdurch wurde unsere Inanspruchnahme erforderlich, so dass Ihre Partei verpflichtet ist, unsere Kosten zu übernehmen, die sich aus beigefügter Rechnung ergeben.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt
Seit knapp drei Monaten herrscht jetzt Schweigen. Nachdem sich die Mahnungen vorher regelrecht überschlagen haben. Ich glaube, ich lege die Akte ab.