Focus-Chef Helmut Markwort plaudert Details über das Anwaltsschreiben aus, mit dem Günther Jauch und seine Lebensgefährtin Berichterstattung über ihre Hochzeit verboten haben:
Riskant ist nur, dass ich die offenbar nach Art einer Postwurfsendung verbreitete „Interessenwahrnehmung“ hier ausplaudere. Das Schreiben darf nämlich, so die tüchtige Kanzlei von Günther Jauch, „weder wörtlich noch sinngemäß in Teilen oder ganz veröffentlicht werden“. Sonst würden „eigenständige Ansprüche“ ausgelöst. Ich fürchte mich schrecklich und fühle mich bedroht, aber vielleicht können wir ja den kanzleiseits entstandenen Schaden nach einigen Instanzen vor Gericht aufrechnen gegen den Diebstahl meiner wertvollen Zeit durch Lektüre des unverlangt eingesandten Schreibens.
Na, wenigstens ahnen wir, bei welchem Gericht die Kollegen es versuchen würden.