VERLASSENE NOTEBOOKS

Notebookdiebe sind am Kölner Hauptbahnhof gefasst worden. Über ihre Methode berichtet der Express:

Macht der Zug im Bahnhof Zwischenstation, steigen sie ein und suchen nach verlassenen Notebooks – der Eigentümer ist gerade zur Toilette oder ins Bord-Restaurant gegangen. Dann verlassen sie wieder den Zug mitsamt Notebook.

AUSKUNFTSANSPRUCH ILLEGAL ?

Die vom Informationsrechtler Prof. Thomas Hoeren betreute Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz hält die geplante Schaffung eines Auskunftsanspruchs gegen Internetprovider und die damit einhergehende standardmäßige Abfrage von Verbindungsdaten zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen für verfassungswidrig.

Die Argumente stehen in einer achtseitigen Stellungnahme (PDF).

Näheres berichtet auch heise online.

RICHTER WILL NICHT GEHEN

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

KERPEN. Der Direktor des Amtsgerichts Kerpen widersetzt sich seiner nahenden Pensionierung: „Die Diskussion ist doch verlogen!“, sagt Wolfgang Raack, „alle sollen länger arbeiten, aber nach dem Beamtenrecht darf ich es nicht“. Während in der Justiz allgemeine Überlastung beklagt wird, hat der 64-jährige gehandelt und Landesrgeierung wie Justizministerium seine freiwillige Weiterbeschäftigung für zwei Jahre angeboten: „Ich rege ein landesweites Modellprojekt an“.

Das Ministerium aber winkt ab. Raack kommt bei dem Thema schnell in eine kontrollierte Rage: „In den USA müssen Juristen alt und erfahren sein, bevor sie zu Richtern berufen werden“. Er glaubt auch nicht, dass er bei der angespannten Haushaltslage einem jüngeren Bewerber den Platz verweigert: „Die Stelle wird doch gar nicht neu besetzt, wenn ich in Rente gehe“.

Im Herbst soll es soweit sein, doch Raack wehrt sich vehement. Die schematische Altersgrenze von 65 nennt er „willkürlich und quasi diskriminierend“. Sein Argument: Im Ruhestand bekommt er 75 Prozent seines Gehalts – einfach so. Er dagegen bietet seine volle Arbeitskraft an. Die Reaktion des Justizministeriums fällt kühl aus: „Wir sehen keinen Handlungsbedarf“, sagte Behördensprecher Ulrich Hermanski auf Anfrage.

Auf Dauer gesehen müssten auf die neu zu besetzenden Stellen „möglichst junge Leute“ kommen. Und schließlich verweist er auf den Paragrafen 3 des Richtergesetzes. Dort ist der Ruhestand „mit der Vollendung des 65. Lebensjahres“ festgezurrt. Einschließlich der unvermissverständlichen Regel: „Der Eintritt in den Ruhestand kann nicht hinausgeschoben werden“. (pbd)

PASST

Wenn man aus einer Prozesskostensicherheit 14.601,00 € erstattet bekommen hat. Und dann eine Rechnung über 13.880,43 € stellt. Sieht das für den Mandanten getürkt aus.

Ist es aber nicht – sofern das Gebührenprogramm keine Macke hat.

AKTENSHARING

Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder ermöglichen es grundsätzlich allen Bürgern, Dokumente der öffentlichen Verwaltung einzusehen. Weil hierfür mitunter happige Gebühren fällig werden dürften, schließt die neue Aktensammelstelle eine Marktlücke. Aktensharing spart Geld und sorgt für Transparenz. Denn auf der Seite sollen nicht nur die „befreiten“ Dokumente veröffentlicht werden, sondern auch gestellte Anträge und die Reaktionen der Behörden.

(Link gefunden in der Dezentrale)

FALSCHE DNA-SPUR

Die Berliner Zeitung berichtet:

Sie gilt als unschlagbares Beweismittel: Kaum jemand zweifelt die Aussagekraft einer DNA-Spur an, hat sie doch gerade bei Sexual- und Tötungsdelikten zur Klärung von unzähligen Fällen beigetragen. Doch so eine DNA-Spur kann auch trügerisch sein. Ein aktueller Fall zeigt, wie leicht ein Bürger kurzerhand hochverdächtig werden kann: Die Berliner Polizei selbst räumte jetzt eine schwere Panne bei einer Spurensicherung ein. Die Folge: Die Beweiskraft einer DNA-Spur könnte in so manchem Prozess infrage gestellt werden.

Die Zeitung kommentiert auch den denkwürdigen Fall.

(Danke an Sven für den Link)

KOKAIN-TEST 2

Ich möchte mich für die Unterstützung bei der Frage bedanken, wie zuverlässig ein ESA-Test ist. Nach vierstündiger Verhandlung in einer anderen Sache, die zum Glück nicht in einer Verhaftung eskalierte (siehe vorigen Eintrag), befragte das Landgericht einen Rechtsmediziner zum Thema. Besonderen Dank an RKS; das Urteil des Thüringer OLG mit seinen schönen Leitsätzen lag dem Gericht bislang nicht vor.

Ergebnis des Gutachters: Der ESA-Test taugt bei Kokain eigentlich nur zum Nachweis, dass es sich nicht um Kokain handelt. Der Test reagiert auch auf eine Vielzahl anderer, nicht verbotener Substanzen. Ordinäres Eiweiß zum Beispiel.

Das lässt hoffen. Am Donnerstag wird das Urteil verkündet.

SPANNUNG

Wenn die Staatsanwältin im Plädoyer den Erlass eines Haftbefehls beantragt, erhöht das die Spannung in der Pause bis zur Urteilsverkündung. Mal sehen, wie sich die Männer in Grün ggf. postiert haben und was der Auftraggeber aus dieser Situation macht. In drei Minuten weiß ich mehr.

CC

Wenn man sich bei IKEA beschwert, die schwedische Botschaft auf CC setzen. Darauf muss man erst mal kommen.

DAS SCHEITERN

Literaturwelt. Das Blog:

In seinem neuen Roman „€žLandleben“€œ schreibt John Updike einmal mehr über das Thema, über das er seit über 40 Jahren schreibt: das Scheitern der Ehen mittelständischer Paare.

Nur für den Fall, dass sich wer dafür interessiert.

Nach dem Messiah Code, für den ich heute die Eigentümerversammlung geschwänzt habe, schwanke ich noch. In der engeren Wahl: Utopia. Komm, süßer Tod. Vollidiot. Sich für das nächste Buch entscheiden. Nur wenige Dinge sind so schwer.

EBAY: WER IST DER KÄUFER ?

ebay-Verkäufer dürfen sich nicht einfach darauf verlassen, dass der erfolgreiche Bieter tatsächlich ihr Vertragspartner ist. heise online berichtet über ein weiteres Urteil, das dem Verkäufer die Beweislast dafür auferlegt, mit wem er den Vertrag geschlossen hat. Die Person, auf welche der Nickname registriert ist, muss dies nach Auffassung der Richter nicht zwangsläufig sein. Sie sehen zu viele Manipulationsmöglichkeiten.

IN EIGENER SACHE

Einige Weblogs berichten darüber, dass die Anwaltskanzlei Vetter & Mertens im Impressum der Seite lernikus.de als Rechtsvertretung benannt wird.

Dazu zwei Feststellungen:

1. Die Aussage ist nicht richtig. Es besteht bislang kein Mandatsverhältnis bezüglich der Seite lernikus.de.

2. Wir haben bislang keine Dienstleistung für lernikus.de erbracht, insbesondere keine Rechtsberatung.

Nachtrag:

Durch die Kommentare wurde ich auf das Impressum der Seite meinupload.com hingewiesen. Auch dieses Impressum war mir bislang nicht bekannt. Deshalb folgende Ergänzungen:

3. Auch bezüglich der Seite meinupload.com besteht kein Mandatsverhältnis. Wir sind nicht die Rechtsvertreter für diese Seite. Dies gilt auch für andere Seiten, auf denen wir möglicherweise genannt werden.

4. Sämtliche Hinweise sind von uns nicht autorisiert. Wir werden dafür sorgen, dass sie entfernt werden.