DON CORLEONE

Der Don behandelte ihn eher wie ein Vormund als wie ein Vater. Er zeigte keine Zuneigung, doch seltsamerweise behandelte er Hagen mit weit größerer Höflichkeit als seine Söhne und zwang ihm niemals seinen väterlichen Willen auf. Es war der freie Entschluss des Jungen gewesen, nach Absolvierung des College Jura zu studieren. Er hatte Don Corleone einmal sagen hören: „Ein Anwalt mit seiner Aktentasche kann mehr stehlen als hundert Männer mit Pistolen.“

Mario Puzo, Der Pate

RAZZIA AUF SCHULHOF

Die Polizei hat an einer bayerischen Schule die Handys von 200 Schülern beschlagnahmt und ausgewertet, berichtet Focus online. Die Razzia fand statt, weil es Beschwerden über pornografische bzw. gewaltverherrlichende Videos gegeben hatte, die angeblich auf dem Pausenhof getauscht wurden. Auf 16 Handys sei derartiges Material gefunden worden.

Abgesehen davon, dass der Besitz derartiger Videos – mit Ausnahme von Kinderpornografie – auch für Minderjährige straflos ist und die Weitergabe erst mal nachgewiesen werden muss, stellt sich wieder einmal die Frage nach der Eingriffsschwelle und der Verhältnismäßigkeit.

Und danach, ob Pädagogen, die ihre Schüler kriminalisieren, nicht besser an einem anderen Arbeitsplatz aufgehoben wären. Versagt haben sie jedenfalls, auf ganzer Linie.

(Danke an Florian Burkert für den Link)

Nachtrag: Über einen anders gelagerten, aber ebenso merkwürdigen Fall berichtet die schreibmaschine.

KEINE EILE

Die Terminslage war eigentlich entspannt. 9.30 Uhr, Amtsgericht: Frau streitet sich mit Vodafone über Gesprächsgebühren aus einer Partnerkarte, die ihre 16-jährige Tochter heimlich beantragt hat. Leider wollten sich um die Uhrzeit auch noch ca. 15 x 2 andere Prozessparteien streiten.

Normalerweise stehen wir Anwälte uns ja klaglos die Beine in den Bauch bei Richtern, die gerne ein volles Haus vor sich haben. Aber um 10.10 Uhr kam dann sowohl bei mir als auch bei einem Kollegen ein gewisser Unmut auf. Der andere Anwalt musste um 11 Uhr in Bochum sein; ich in Wuppertal. Dort sollte gegen einen Mandanten vom Landgericht ein neugefasster Haftbefehl verkündet werden. Situationen, in denen ich Auftraggeber nie alleine lasse. Denn sie werden von Gerichten immer gern genutzt, noch schnell ein Geständnis oder zumindest eine weitere Stelllungnahme herauszukitzeln.

„Wo müssen Sie denn so eilig hin?“ erkundigte sich der Amtsrichter. Es war mittlerweile 10.12 Uhr. Und unsere Verhandlungen hatten noch nicht einmal angefangen. Bochum? Wuppertal? „Also, meine Herren, das ist doch wirklich kein Problem. Ich wäre froh, wenn meine Termine so großzügig verteilt wären.“

Dazu sagten wir dann lieber nichts. Weil es sonst ja noch länger gedauert hätte. Aber einig waren wir uns darin, dass die viel beklagte Weltfremdheit mancher Richter sich nicht nur auf exotische Themen wie das Internet erstrecken muss.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

KEINE MEDIKAMENTE FÜR SUIZID

In der Diskussion um die Sterbehilfe in Deutschland hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt ein klares Urteil gesprochen: Kein Mensch ist berechtigt, sich Medikamente zur Selbsttötung zu verschaffen. Eine Medizin darf demnach nur zur Linderung und Heilung von Krankheiten dienen.

Ein Witwer hatte nach dem Tod seiner Frau geklagt, um nachträglich deren Recht auf Suizid durchzusetzen. Solch ein Anspruch aber ist nicht vererbbar, urteilte das Gericht. Es bestätigte damit grundsätzlich die Haltung des Bonner Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte, das der querschnittsgelähmten Frau ein tödliches Betäubungsmittel verweigert hatte. Die reiste Anfang 2005 in die Schweiz und bekam dort legal das Mittel, mit dem sie sich doch noch ums Leben brachte.

Das Kölner Urteil (AZ 7 K 2040/05) ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (pbd)

KEINE BELEHRUNG

Normalerweise lassen es sich Richter nicht nehmen, den Angeklagten zu belehren. Über seine Rechtsmittel. Deshalb war ich heute etwas verdutzt über die Frage:

„Verzichten Sie und der Angeklagte auf eine Rechtsmittelbelehrung?“

Wir verzichteten. Natürlich. Im Zweifel kann es ja nur günstig sein, wenn das Gericht seinen Belehrungspflichten nicht nachkommt.

Leider wird das wohl eher nicht helfen. Der Bundesgerichtshof hält es – ohne nähere Begründung – für zulässig, wenn der Angeklagte auf die Rechtsmittelbelehrung verzichtet (NStZ 1984, 329). In den Kommentaren findet man eine Art Umkehrschluss: Wenn man auf das Rechtsmittel verzichten kann, dann erst recht auf die Belehrung.

Ob man es sich so einfach machen kann? Wenn der Angeklagte auf Rechtsmittel verzichtet, bringt er damit zum Ausdruck, dass er sich mit der Strafe abfindet. Verzichtet der Angeklagte auf eine Rechtsmittelbelehrung, bleibt er möglicherweise unwissend darüber, welche Möglichkeiten er überhaupt hat, um gegen das Urteil vorzugehen. Wenn er annimmt, dass er sowieso nichts erreichen kann, würde der Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung zu einem kapitalen Irrtum führen.

ABGESCHALTET

Sophie (8) zeigt mir eine SMS auf ihrem Handy, die sie nicht versteht:

Wichtige CallYa-Info: Laden Sie bitte dringend Ihre CallYa-Karte mit einem CallNow auf. Sie wird sonst in zwei Monaten abgeschaltet. Ihr CallYa-Team.

Wie es aussieht, wird diese Entscheidung des Landgerichts München I noch nach Kräften ignoriert.

Ich schicke mal eine Mail an Vodafone.

GESCHWÄNZT

Ich zwinge niemanden, bei Gericht zu erscheinen. Allerdings finde ich es immer angenehm, wenn Mandanten mir Bescheid sagen. Dass sie nicht kommen. Aber auch Leute, die ihr Leben eigentlich im Griff haben, lassen sich öfter einfach nicht blicken. Obwohl man Tage vorher noch alles besprochen hat. Ihr Handy ist natürlich abgeschaltet, welche Überraschung.

Dabei gibt es mitunter Situationen, in denen Mandanten sich sogar nützen, wenn sie schwänzen. In einem Fall ist zum Beispiel Anklage beim Strafrichter erhoben. Fahrlässige Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Bei der üblichen Plauderei vor Beginn spricht der Rechtsreferendar, den die Staatsanwaltschaft in die Sitzung geschickt hat, von knallharten Vorgaben.

Mit einer Geldstrafe sei nicht zu rechnen. Aber Bewährung, die sei wohl noch drin.

Gut geplant, aber keine Verurteilung ohne den Angeklagten. Der ist nicht da, und was machen wir jetzt? Der Referendar will eine zwangsweise Vorführung zum nächsten Termin. Immerhin keinen Haftbefehl.

Aber es gibt noch die Möglichkeit, in der Sitzung einen Strafbefehl zu erlassen. Damit könnte die Sache dann im schriftlichen Verfahren erledigt werden. Der Strafbefehl muss natürlich eine Strafe aussprechen, die nicht jenseits von Gut und Böse ist. Weil der Angeklagte sonst Einspruch einlegt und eine neue Verhandlung nicht vermieden werden kann.

Gericht und Verteidiger bearbeiten also in seltener Eintracht den Referendar. Es gibt ja zahlreiche gute Gründe, es bei einer Geldstrafe zu belassen. Der Referendar ruft seinen Staatsanwalt an; der gibt – widerwillig – sein Plazet.

Der Strafbefehl entspricht dann letztlich dem, was ich mir für eine erfolgreiche Hauptverhandlung ausgerechnet hatte.

DAS MÄRCHEN VOM EU-RECHT

Das neue EU-Recht zwingt täglich tausende ebay-Verkäufer, jegliche Garantie für ihre Ware abzulehnen. Und das ist nur eine der rechtlichen Konstruktionen, die unter dem Etikett EU-Recht durch Angebotstexte wabern.

Aber dieses EU-Recht gibt es gar nicht. Eine Enthüllungsstory bei Spiegel online.

WITZE

Heute Abend halte ich einen Vortrag an der Volkshochschule Velbert: „Früher in Rente“. Das Thema läuft seit Jahren, wird immer ein halbes Jahr vorher gebucht und ist gut besucht.

Wie ich gerade feststellte, hat die große Koalition trotz anderslautender Gerüchte das Altersteilzeitgesetz doch nicht abgeschafft.

Finde ich prima, sonst hätte ich einen Großteil der anderthalb Stunden mit Witzen füllen müssen.

SCHWEIGEPFLICHT

Ein Schnipsel von der gestrigen Fortbildung:

Was passiert eigentlich mit der Schweigepflicht des Verteidigers, wenn der Mandant stirbt? Sie geht nicht auf die Erben über, wie wohl häufig angenommen wird. Vielmehr muss der Verteidiger im eigenen Ermessen entscheiden, ob ihn der Verstorbene in der konkreten Situation von der Schweigepflicht entbunden hätte.

FILMABEND

Sieben Stunden Hauptverhandlung. Zwei Plädoyers. Das hat mich gestern nicht halb so geschafft wie die obligatorische Fachanwaltsfortbildung. Von 13.30 bis 19 Uhr musste durfte ich heute den aktuellen Entwicklungen im Strafprozessrecht lauschen. Ich fühle mich wie ein wiederverwendeter Kaffeebecher.

Da hilft nur eine fette Dosis Hollywood. WOTW.

KNAPP IN DER KERNZEIT

Eine Mandantin ruft an und sagt, dass sie als Angeklagte zum Hauptverhandlungstermin vor das Amtsgericht geladen worden ist. Für Freitag, 17. März 2006, 17.50 Uhr.

Die Ladung für mich schlummert wahrscheinlich noch beim privaten Beförderungsdienst. Aber wenn es kein Irrtum ist, freue ich mich auf ein schönes Nachtprogramm. Ich habe nämlich noch ein paar Zeugen in petto.