DREIMAL AM TAG

Das war gerade nicht ganz einfach, am Amtsgericht.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, dreimal ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Am selben Tag.

Zunächst bis zu einem Auffahrunfall. Die Polizeibeamten sollen ihn an Ort und Stelle belehrt haben, dass er ohne Führerschein nicht weiterfahren darf. Gut, es sollte ein Freund per Handy herbeigerufen werden. Später berichteten Anwohner, dass der Angeklagte sich doch wieder hinters Lenkrad gesetzt hat. Die Polizisten sollen gerade eine Minute weg gewesen sein.

Auf der Polizeiwache sollte der Angeklagte später noch ein Dokument vorzeigen. Der Sachbearbeiter hat sein Fenster zum Parkplatz der Wache. Von da aus beobachtete er, wie der Angeklagte flott um die Kurve kam und parkte. Drei Minuten später sei er dann im Dienstzimmer erschienen.

Den Polizisten kenne ich aus verschiedenen Verfahren. Das ist nun wirklich keiner, der sich so eine Geschichte ausdenkt. Da muss man wohl auch mal Grenzen erkennen und zur Schadensminimierung raten – auch wenn es dem Auftraggeber im Moment vielleicht nicht unbedingt passt.

Geständnis. Kleine Brötchen backen. Letztlich hat sich das als richtig erwiesen. Gegen 120 Tagessätze Geldstrafe ist nichts einzuwenden. An sich roch es nach Gefängnis auf Bewährung. Drei einschlägige Vorstrafen strapazieren nämlich den Großmut auch der freundlichsten Richter. Die Führerscheinsperre von zwei Jahren liegt im grünen Bereich.

Wie ich beim Hinausgehen erfuhr, hatten Staatsanwaltschaft und Gericht in einer Sitzungspause vor unserer Verhandlung sogar überlegt, das Auto des Angeklagten nach § 21 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz einzuziehen. Den Antrag hat der Staatsanwalt wegen des Geständnisses und der überzeugenden Reuebekundungen dann aber „vergessen“.