Der ARD ist es nicht gelungen, sich unter Berufung auf Markenrechte die Domain „wahltipp.de“ zu sichern. Im Gegenteil: Der Inhaber der Domain drehte den Spieß um und verklagte die ARD. Die Kosten des Verfahrens tragen die Gebührenzahler.
Einzelheiten bei domainundrecht.de / Beschluss des Landgerichts Düsseldorf