Die unangemessene Äußerung eines Staatsanwalts vom Anfang Februar hat jetzt den gesamten Apparat der nordrhein-westfälischen Justiz auf Trab gebracht: Unter der Überschrift „Minderheiten-Bezeichnung“ hat das Ministerium auf sieben Seiten über alle Gerichtspräsidenten, Generalstaatsanwälte und Behördenleiter bis hinunter in die kleinste Amtsstube an einen im Januar 2004 aufgehobenen Erlass erinnert.
Darin war die Weisung gestrichen worden, Sinti und Roma nicht so zu nennen; denn es sei ja selbstverständlich, Minderheiten nicht zu bezeichnen. Aktuell wird nun nochmals gemahnt: „dass Hinweise auf die Herkunft, auf die Zugehörigkeit von Personen, Tätern oder Tatverdächtigen zu einer ethnischen oder religiösen Minderheit oder auf deren Hautfarbe nur erfolgen sollen, wenn dies für das Verständnis der Fall ist“.
Daran hatte sich der vom Zentralrat der Sinti und Roma gerügte Staatsanwalt offenbar nicht gehalten. (pbd)