Die taz berichtet von einem Urteil des Landgerichts Tübingen. Danach dürfen Bürger mit durchgestrichenen Hakenkreuzen ihren Protest gegen Neonazis ausdrücken, ohne sich wegen Verwendung verbotener Symbole strafbar zu machen.
Die Staatsanwaltschaft und ihr folgend das Amtsgericht hatten schon eine andere Auffassung vertreten. Ob es sich um den gleichen Fall handelt, weiß ich derzeit nicht.
(Danke an den Kollegen Ingo Scheide aus Göttingen für den Link)