„Hallo, Sie haben ein R-Gespräch von Eugene H. Krabs. Dieser Teilnehmer ruft Sie aus dem deutschen Mobilnetz an. Möchten Sie dieses Gespräch für nur 2,9 Cent pro Sekunde entgegennehmen, dann drücken Sie jetzt die Eins und die Zwei.“
Klingt preiswert, oder? Aber sicher nicht beim zweiten Lesen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs wird gegebenfalls auch zu prüfen sein, ob solche Gebühren wucherisch sind.
Außerdem urteilte der Zivilsenat, dass niemand verpflichtet war, im Jahr 2003 seinen Telefonapparat gegen die unbefugte Annahme von R-Gesprächen, zum Beispiel durch minderjährige Kinder, zu schützen. Damals habe noch kaum jemand von den Kostenrisiken bei R-Gesprächen gewusst. Diesen Hinweis sollte man nicht unterschätzen. Möglicherweise würde die Sache nämlich anders beurteilt, wenn die Gespräche nicht so lange zurücklägen.