Der Mandant hat gebürgt:
„Ich habe da was unterschrieben. Aber es ging nur darum, dass der Vermieter keine Kaution verlangt.“
Die vorgedruckte Bürgschaft klingt in der Tat merkwürdig:
Zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Nutzungsverhältnis aufgrund des Nutzungsvertrages über die Wohnung …straße 1, EG, insbesondere für die erforderlichen Einzahlungen der Nutzungsgebühren einschließlich Nebenleistungen, Ersatzanspruch wegen Verletzung der vertraglichen Verpflichtung der Hausordnung, Durchführung von Schönheitsreparaturen oder der Verletzung anderer vertraglicher Verpflichtungen übernehmen wir … die selbstschuldnerische Bürgschaft.
Etwas deutlicher könnte man es schon schreiben, dass der Bürge auch für die monatliche Miete haftet, und zwar auch unbegrenzt für Rückstände. Ich meine, dem Bürgen wird das finanzielle Risiko nach Kräften verschleiert. Dass ausgerechnet eine große Wohnungsgenossenschaft das Formular verwendet, macht die Sache auch nicht besser.