PARLAMENT BASTELT PAPIERTIGER

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

DÜSSELDORF. Der erste Korruptionsverdacht gegen einen hochrangigen Politiker kam vor genau vier Jahren auf: Gegen Hans Kremendahl, den ehemaligen Oberbürgermeister von Wuppertal, wird noch immer verhandelt. Gleichzeitig wurde in Köln der Bestechungsskandal um die Müllverbrennungsanlage bekannt. Die Ermittler sahen höchste Verwaltungsbeamte und Angehörige des Rates in einem Sumpf von Kriminalität. Das Parlament war alarmiert – und brachte vor einem Jahr das Korruptionsbekämpfungsgesetz auf den Weg.

Doch das Regelwerk, gespickt mit Pflichten für Gemeinderäte und deren direkt gewählte Köpfe, kennt keinerlei Folgen bei Verstößen. Und die gibt es. Allein im Regierungsbezirk Düsseldorf haben bislang vier von 17 Oberbürgermeistern und Landräten jede Auskunft über Beraterverträge, Aufsichtsratsposten und Vereinsfunktionen beharrlich verweigert. Die Stadt Düsseldorf hat eine „Liste der Personen, die noch keine Auskunft nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz erteilt haben“; im Internet veröffentlicht.

Danach scheren sich vier Ratsmitglieder keinen Deut um die gesetzliche Forderung. Wozu auch? Das Gesetz setzt keine Frist. In Essen sind zwar die meisten Fragebögen beantwortet zurückgekommen, aber „einige Bezirksvertreter“ verweigern sich noch immer. Die Stadt Duisburg stellt im Internet die Ratsmitglieder vor, aber in der Rubrik „persönliche Angaben zum Ehrenkodex“ steht meistens das ignorierende Zeichen „./.“ Während jeder Autofahrer ein saftiges Knöllchen riskiert, wenn er ohne angeschnallten Gurt fährt, bleibt die dickfellige Ablehnung der Politiker ohne jede Sanktion.

Ein Ordnungsgeld ist im Korruptionsbekämpfungsgesetz nicht angedroht, geschweige denn eine Strafe. Außerdem gibt es auch für interessierte Bürger keine Möglichkeit, auf Auskunft zu klagen. Sie sind, wie Juristen das ausdrücken, nicht „aktiv legitimiert“. „Das Korruptionsbekämpfungsgesetz hat lediglich Appellcharakter“, heißt es aus dem Innenministerium. Und Ex-Innenminister Fritz Behrens (SPD) spricht von einem „Kompromiss“ der Fraktionen von CDU, Grünen und SPD: „Das Gesetz ist wenigstens ein Versuch. Wir wollten öffentlichen und politischen Druck schaffen“.

Wenn sich ein Mandatsträger weigere, werde sich die Partei überlegen, ob sie ihn noch einmal kandidieren lasse. So gesehen haben speziell die Christ- und Sozialdemokraten in Düsseldorf noch jede Menge Stoff zur Diskussion. 20 Bezirksvertreter der CDU und fünf der SPD strafen von Beginn an das Gesetz mit Verachtung. (pbd)

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)