Ein Schnipsel von der gestrigen Fortbildung:
Was passiert eigentlich mit der Schweigepflicht des Verteidigers, wenn der Mandant stirbt? Sie geht nicht auf die Erben über, wie wohl häufig angenommen wird. Vielmehr muss der Verteidiger im eigenen Ermessen entscheiden, ob ihn der Verstorbene in der konkreten Situation von der Schweigepflicht entbunden hätte.