Die vom Informationsrechtler Prof. Thomas Hoeren betreute Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz hält die geplante Schaffung eines Auskunftsanspruchs gegen Internetprovider und die damit einhergehende standardmäßige Abfrage von Verbindungsdaten zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen für verfassungswidrig.
Die Argumente stehen in einer achtseitigen Stellungnahme (PDF).
Näheres berichtet auch heise online.