Die Hamburger Morgenpost berichtet über einen Hamburger Strafrichter, der sieben Urteile zu spät geschrieben hat. Wird die Frist zur Urteilsabsetzung überschritten, ist das ein absoluter Revisionsgrund. Die Urteile müssen aufgehoben, die Sache neu verhandelt werden.
Bemerkenswert ist die offizielle Begründung für die Versäumnisse. Danach ist dem Richter sein innerer Hang zur Perfektion zum Verhängnis geworden. Er soll nächtelang an den Urteilen gefeilt haben, aber trotzdem nicht fertig geworden sein.
Dabei ist der Richter zumindest kein Einzelfall. Auch in Düsseldorf pfeifen die Spatzen derzeit von den Dächern, dass in einer Strafkammer mehr als 10 Urteile zu spät geschrieben worden sein sollen. Außerdem gibt es da noch den Komplex mit den 350 verjährten Bußgeldakten.