LUSTIG

Aus dem Schreiben eines Gegners:

… nachdem ich grinsend Ihren Brief gelesen habe und mittlerweile mein Lachanfall sich wieder gelegt hat, werde ich Ihnen nun folgendes mitteilen.

Nachtrag. Gleich noch so was, auch von einem Privatmann:

… der Erhalt Ihres Schreibens vom 23.01.2006 wird bestätigt. Replik lautet wie folgt.

SINNESWANDEL

Samstag, sehr früh morgens, 10 Grad unter Null.

Nach durchfeierter Nacht möchte ich nur noch in mein Bett. Da ortsunkundig, muss ich den Weg suchen. Muss drei- bis viermal bremsen, um ein Straßenschild zu lesen und dann – als ich merke, dass ich in die falsche Richtung fahre – sogar einmal wenden, natürlich nicht verbotswidrig. Kurz nach dem Wendemanöver leuchtet im Rückspiegel „ Stopp Polizei“ auf.

„Allgemeine Verkehrskontrolle. Sind sie mit einem Alkoholtest einverstanden?“ Bin ich natürlich, alles im Leben macht man das erste Mal. Der Beamte bittet mich auszusteigen und lässt mich ein wenig vor sich herlaufen. Nachdem er sich überzeugen konnte, dass ich nicht schwanke, weist er mich an, das Mundstück auf das Gerät zu stecken. Mit zitternden Händen setze ich das Ding zusammen und kann dann endlich pusten. Ziemlich entspannt, weil nichts getrunken. Richtig, das Gerät zeigt 0,0 an.

Umso erstaunter vernehme ich: “ Wir möchten trotzdem eine Blutprobe!“ Wie jetzt? „Drogen oder Medikamente!“ Hä? Der Beamte zeigt wortlos auf meine zitternden Hände. Mit klappernden Zähnen versuche ich ihm klar zu machen, dass ich zittere, weil es minus 10 Grad ist, weil ich seit einer Viertelstunde leicht bekleidet ohne Mantel und Jacke auf einer zugigen Straße stehe. Und überhaupt noch nie im Leben Drogen.

„Ich möchte jetzt meinen Kollegen anrufen, der macht Strafrecht.“ Da blickt er auf, nimmt meine Papiere und steigt in den Streifenwagen, spricht über Funk. Nach ein paar Minuten weiteren Frierens wünscht er mir dann mit einem äußerst netten Lächeln eine gute und sichere Heimfahrt. „Und fahren sie bitte vorsichtig, es ist ja bitterkalt heute Nacht, da kann es auch mal glatt sein“. Genau, und man kann schon mal frieren… Annette Mertens

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

AUFRÜSTEN

Ich habe zwei USB-Sticks mit jeweils 128 MB. Beide habe ich noch nicht ausgereizt. Nicht mal ansatzweise. Ist ja auch schwierig, wenn man es praktisch nur mit Texten zu tun hat.

Woher also das plötzliche Verlangen, auf 1 GB aufzurüsten? Gut, wenigstens geht es nicht um Schuhe.

LESETAG

„Wie er aufwacht, ist es elf. Jetzt mußt du wissen, immer wenn der Brenner mehr als acht Stunden geschlafen hat, ist er mit Kopfschmerzen aufgewacht. Jetzt hat er aber vierzehn Stunden geschlafen. Und genau in dem Moment, wie ihm ein Arzt mit der elektrischen Handstichsäge den Schädel absägen will, wacht er auf. Natürlich gleich ins Klo gekotzt, aber das Kopfweh ist nachher nur noch heftiger gewesen. Möchte man glauben, man kann es hinauskotzen, aber nichts.“

Wolf Haas, Auferstehung der Toten

GEFÄHRTEN

Aus dem Schriftsatz eines Anwalts:

Richtig ist, dass die Antragstellerin einen neuen Lebensgefährten in ihre Wohnung aufgenommen hat. … Diese Lebensgemeinschaft ist bewusst auf eine wirtschaftliche Trennung der jeweiligen Partner ausgelegt.

Ist vielleicht nur mein Eindruck, aber das könnte man geschickter formulieren.

KEINE LUST MEHR

Ein Polizeibeamter regt sich darüber auf, dass ich mich erdreiste, für meinen Mandanten um Verlegung eines Vernehmungstermins zu bitten. Mein Mandant soll als Zeuge befragt werden.

Ich weise darauf hin, dass man von einem Berufstätigen ja wohl kaum erwarten kann, dass er am Montag um 9.30 Uhr Zeit hat. Vor allem, wenn man ihm die Ladung am Freitag schickt. Hilft nichts. Der Beamte will nicht mit sich reden lassen.

Ich weise auf den schönen Zusatz hin, der in der Ladung steht:

Im Fall der Verhinderung (z.B. berufliche Gründe, Krankheit) wird um rechtzeitige (telefonische) Mitteilung gebeten, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann.

Das steht da? Na ja, muss wohl. Er murmelt was von Formblättern aus dem Computer, für die er nicht verantwortlich ist. Trotzdem: Einen neuen Termin gibbet nischt.

Am Ende habe ich auch keine Lust mehr. Dann kommt mein Mandant halt gar nicht. Und eine Aussage macht er auch nicht. Schließlich ist er zu gar nichts verpflichtet, so lange er nicht von der Staatsanwaltschaft vorgeladen wird.

Der Staatsanwalt, den der Polizeibeamte dann anscheinend angerufen hat, scheint sich bedankt zu haben. Jedenfalls kriege ich jetzt ein Fax von der Polizei mit einer neuen Vorladung. Zum Wunschtermin meines Mandanten.

AUF BEWÄHRUNG

Das Amtsgericht Düsseldorf soll einen Straftäter „auf Bewährung“ freigelassen haben, der wegen einer anderen Straftat bereits zu fünf Jahren Haft verurteilt war. Wie der WDR berichtet, hatten Gericht, Staatsanwaltschaft und Wachtmeister übersehen, dass gegen den Mann noch ein entsprechender anderer Haftbefehl bestand.

Der Straftäter soll nach wie vor flüchtig sein.

(Danke an M.A. für den Hinweis)

FORMALE KARTE

Im Rechtstreit zwischen den Eltern des Hackers Tron und dem deutschen Wikipedia-Verein ist heute keine Entscheidung gefallen. Wie heise online berichtet, zieht der Klägeranwalt jetzt die formale Karte.

Er bezweifelt, dass der Wikipedia-Anwalt ordnungsgemäß mandatiert ist. Angeblich handelt es sich bei der Verteidigung um einen Alleingang einiger Vorstandsmitglieder.

Klingt so, als falle der Klägerseite nichts Gescheites mehr ein.

ELEGANT

Wenn die Zeugenvernehmung schlecht für die Anklage läuft, sucht das Gericht gerne eine Exitstrategie. Den Freispruch meiden heißt die Staatskasse schonen. Die müsste sonst die Anwaltskosten tragen.

Heute erlebte ich mal wieder eine elegante Lösung. Staatsanwalt und Gericht war gegenwärtig, dass gegen meinen Mandanten noch eine andere Sache läuft. Als sich die aktuelle Anklage – den wackeligen Belastungszeugen sei Dank – als kaum haltbar erwies, stand sofort eine Einstellung nach § 154 Strafprozessordnung im Raum. Kurz gesagt, wird das aktuelle Verfahren ad acta gelegt, weil es gegenüber der anderen Angelegenheit nicht ins Gewicht fällt.

Die Einstellung auf diesem Wege funktionert sogar, wenn der Angeklagte ausdrücklich widerspricht. Den Protest haben wir uns dann auch gespart. Meinem Mandanten fiel es schwerer als mir.