LIZENZ ZUM DUZEN

Dieter Bohlen hat die Lizenz zum Duzen. Das Landgericht Hamburg lehnte einen Strafbefehl gegen den Sänger ab, weil er einen Polizeibeamten geduzt haben soll. Die Hamburger Morgenpost zitiert aus der Begründung:

„Das Duzen des Polizeibeamten ist unter Berücksichtigung des Umstands, dass Herr Bohlen augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag legt und das Duzen zu seinen normalen Umgangsformen gehört, nur als Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten.“

Ich finde den Beschluss in der Sache richtig. Unhöflich ja, beleidigend nein. Nur die weitere Begründung ist schief. Und eigentlich auch unnötig. Dass sich jemand anders verhält als andere, gibt ihm keine Narrenfreiheit.

(Link gefunden bei Streitsache; danke auch an Adrea Altefrone für den Hinweis=

GANZ EINFACH 2

„Wenn Ihr Mandant sich nicht als Zeuge äußern will, gehe ich davon aus, dass er den Wagen gefahren hat.“

„Gut, dann ist Herr N. jetzt ja Beschuldigter. Herr N. macht nunmehr von seinem Recht als Beschuldigter Gebrauch, sich überhaupt nicht zur Sache zu äußern.“

Öh.

GANZ EINFACH

Auf zu einer Zeugenvernehmung. Wird inhaltlich ganz einfach. Der von mir vertretene Zeuge sagt nichts. Mal sehen, ob der Beamte weiß oder mir zumindest glaubt, dass er (als Polizist) von niemandem Auskunft verlangen kann. Auch nicht von Zeugen.

Sicherheitshalber packe ich mal die Strafprozessordnung ein.

AUF DEM RÜCKWEG

Auf dem Rückweg vom Gericht lief mir in der Altstadt ein Mandant über den Weg. Er hat mich nicht gesehen, aber ich habe ihn gegrüßt. Nach einem kurzen Gespräch stellte er mir noch seine Standardfrage:

Hätten Sie vielleicht etwas Kleingeld für mich? Für einen Kaffee?

Ich habe ihm alles in die Hand gedrückt, was ich hatte. Somit habe ich ihm einen Teil seines nächsten Schusses finanziert. Den Rest wird er sich bei einem Freier verdienen, der sich hoffentlich nicht in der trügerischen Hoffnung wiegt, dass Fast-Noch-Teenager schon nicht HIV-positiv sein werden.

Wieder mal der Gedanke, ob das Leben dieses Jungen und so vieler anderer nicht weit weniger elend wäre, wenn sie sich ihre nächste Dosis in der Apotheke holen könnten.

GEZ-ABZOCKE

Spiegel online zur GEZ-Abzocke ab Januar 2007. Momentan habe ich nicht übel Lust, das durch alle Instanzen zu klären. Muss ich mich wohl rechtzeitig um einen guten Anwalt für Verwaltungsrecht kümmern. Aber vielleicht klagt der ja auch gleich selbst.

ZEIT KILLEN

Heute hat es mich mal in die Anwaltshalle verschlagen. Ich kille hier 30 Minuten. Eine Hauptverhandlung, in der ich den Nebenkläger vertrete, fängt erst später an. Einer der drei Anwälte auf der anderen Seite sitzt noch in einer anderen Verhandlung. Sagen seine Kollegen.

Jede Wette: Wenn ich jetzt das Notebook zuklappe und pünktlich um 12.30 Uhr vor dem Saal stehe, verzögert sich die Verhandlung weiter. Wenn ich dagegen hier noch ein paar Minuten sitzen bleibe, gucken mich alle gleich böse an, weil sie wegen mir nicht anfangen können bzw. wollen.

Ich überlege noch…

EXTENDED VERSION

Aus dem Veranstaltungsprogramm der DüsseldorferAnwaltService GmbH:

In der Zeit vom 09.06.2006 bis 08.08.2006 (Fußballweltmeisterschaft und Sommerferien) finden keine Veranstaltungen statt.

Anscheinend dürfen wir uns dieses Jahr auf eine längere Sommerpause einstellen.

FAIR

An Pflichtverteidigungen muss man nicht ärmer werden. Heute Morgen zum Beispiel. Der Termin am Landgericht dauert exakt 10 Minuten. Das Honorar aus der Staatskasse beträgt 263 € netto.

Daran sollte ich denken, wenn es sich mal wieder gar nicht rechnet.

Die Gebührenreform hat die Vergütung für Pflichtverteidiger sogar zeitabhängig gestaltet. Ab fünf Stunden Hauptverhandlung gibt es einen Aufschlag. Und ab acht Stunden sogar noch mehr. Am Landgericht betragen die Aufschläge 108 / 216 €.

Wahrscheinlich ist das Gerichtsvorsitzenden nicht bewusst. Oder egal. Letzte Woche war ich in einer Hauptverhandlung. Sie hat exakt fünf Stunden und drei Minuten gedauert. Wobei ich mir jetzt schon sicher bin, dass der Bezirksrevisor die 30 oder 40 Minuten Pausen rausrechnet, die es im Laufe des Vormittags gab.

Aber es gibt wohl schon Urteile, die dem nicht folgen. Die Hauptverhandlung dauert danach vom Anfang der Sitzung bis zum Ende. Klingt für mich nachvollziehbar. Was können Anwälte in den Pausen auf Gerichtsfluren schon groß Produktives machen?

Blogger natürlich ausgenommen.

NICHT FRISTLOS

Das verspätete Einreichen eines Krankheitsattests rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen „unentschuldigten Fehlens“. Das gilt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt auch dann, wenn sich das Arbeitsverhältnis noch innerhalb der Probezeit befindet.

Nach Auffassung des Gerichts muss der Arbeitnehmer zunächst abgemahnt werden.

(Handelsblatt; Link gefunden im Rechtblog)

ZUR ERHEBUNG GELANGT

Der Schuldner hat eine Teilzahlung an den Gerichtsvollzieher geleistet. Dieser vermerkt handschriftlich auf dem Urteil:

Auf diesen Titel sind heute 99,40 € zur Erhebung gelangt.

Da wird einem als Gläubiger gleich warm ums Herz.

SPRACH-SMS

Meine Sekretärin erzählt mir gerade, dass wir eine Sprach-SMS erhalten haben. Inhalt: eine Handynummer. Wahrscheinlich jemand, der aus Kostengründen darauf spekuliert, dass wir neugierig sind und gaaaaanz schnell zurückrufen.

Träum weiter.

NICHT FLIMMERFREI

Weißes Hemd mit kleinen blauen Karos. Ich hoffe, das Fernsehteam vom Nachtjournal, das sich kurzfristig für ein Interview angesagt hat, kriegt nachher keinen Anfall. Ich muss mal dran denken, ein neutrales Hemd in den Schrank zu legen.

Es geht um den GVU-Skandal.