KEIN ABSCHUSS

Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundgesetz gelesen. Und sich daran gehalten. Deshalb hat es heute die ins Luftsicherheitsgesetz geschriebene Möglichkeit, von Terroristen entführte Flugzeuge durch die Bundeswehr abschießen zu lassen, für nichtig erklärt.

Mehr z.B. in der Süddeutschen Zeitung.

FÜR DEN KAISER

Bayerische Polizisten haben möglicherweise versucht, eine Temposünde von Franz Beckenbauer zu vertuschen. Nachdem Beckenbauer in einer Tempo-30-Zone deutlich zu schnell geblitzt worden sei, soll die Fahrt als Polizeieinsatz deklariert worden sein. Und dies, obwohl Beckenbauer deutlich auf dem Foto erkennbar gewesen sei. Der Express berichtet, einige der Beteiligten seien bereits zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden.

LAUFZEITEN

Mit Schreiben vom 12. Juni 2005 unterrichtete mich das Amtsgericht D. darüber, dass eine Anklage gegen meinen Mandanten erhoben wurde. Angekommen ist dieses Schreiben bei mir am 10. Oktober 2005. Damit war es ziemlich genau vier Monate unterwegs.

Mit Schreiben vom 24. November 2005 teilte das Amtsgericht D. mit, die Anklage sei zugelassen. Außerdem war eine Ladung zum Hauptverhandlungstermin am 5. April 2006 beigefügt. Dieses Schreiben ging bei mir am 14. Februar 2006 ein. Die Botschaft des Richters hat also weniger als drei Monate gebraucht, um mich zu erreichen.

Falls der Richter sich jetzt über meinen Terminsverlegungsantrag ärgert, möchte ich nur anmerken: Bis Anfang Januar 2006 hätte ich am 5. April noch Zeit gehabt.

ZEUGEN DER ANKLAGE

Wenn Zeugen der Anklage nicht kommen, ist das nicht unbedingt ein Grund zur Traurigkeit. Allerdings ist es manchmal nicht leicht, das dem Mandanten nahe zu bringen. Wenn er sich nämlich Hoffnung auf einen Urteilsspruch am Ende des Prozesstages gemacht hat. Bei einer Bewährungsstrafe, die unter günstigen Konstellationen möglich ist, hätte er vielleicht nach Hause gehen können.

So muss er mindestens zweieinhalb weitere Wochen sitzen. Bis zum nächsten Versuch, die ausländischen Zeugen dazu zu bringen, vor einem deutschen Gericht zu erscheinen. Nach längerer Überzeugungsarbeit nahm er es dann sogar mit Humor. Immerhin sperren sich demnächst ja auch viele Düsseldorfer ein. Die tollen Tage stehen vor der Tür.

DÜRFTIG

Ich habe gerade eine dürftige Klage diktiert. Denn bei der Beklagten, einer Versicherung, liegt die Darlegungs- und Beweislast für ihre Einwendungen. Trotzdem ist die Versuchung da, sich sofort in der Klage mit den Argumenten der Gegenseite zu beschäftigen. Vor allem, wenn außergerichtlich schon hin- und hergeschrieben wurde.

Das empfiehlt sich aber nicht. Nach meiner Erfahrung ist es gerade bei kleineren Streitwerten besser, nur das Nötigste zu sagen. Und dann ungefähr Folgendes:

Die Beklagte verweigert die Zahlung der Sachverständigenkosten bislang ohne nachvollziehbare Gründe. Es ist ihre Aufgabe, dem Gericht plausibel zu machen, warum die streitigen Ansprüche nicht reguliert werden. Sollte die Beklagte dies tun, wird die Klägerin selbstverständlich eingehend Stellung nehmen und die Argumente der Beklagten entkräften.

Für die Juristen der Versicherung bedeutet das nämlich Arbeit. Sie müssen jetzt die Argumente auf den Tisch legen. Wie immer im Leben scheut mancher vor Arbeit zurück und erkennt den Anspruch lieber an. Wäre jedenfalls nicht das erste Mal.

IMMER ÄRGER

Die Kfz-Haftpflichtversicherungen haben in den letzten Jahren hart an ihrem Ruf gearbeitet. Und ihn anscheinend auch erfolgreich ruiniert.

Mandant: Ich habe von so vielen Leuten gehört, dass die immer unberechtigt kürzen. Schreiben Sie der Versicherung gleich, dass wir sie ohne Vorwarnung verklagen, wenn auch nur ein Cent zu wenig gezahlt wird.

Ich: Vielleicht sollten wir erst einmal abwarten, was die Versicherung zu unseren Ansprüchen sagt.

Mandant: Nein, die zahlen doch nie. Die machen immer Ärger.

Natürlich habe ich im ersten Schreiben keine Drohungen ausgesprochen. Das kann ich jetzt nachholen. Der Mandant hat Recht behalten.

DRAMATISCH

Ich habe ja schon viele Entschuldigungsbriefe und Terminsverlegungsanträge an Gerichte geschrieben. Einen schweren grippalen Infekt mit dadurch bedingter dramatischer Entgleisung des Zuckerhaushalts hatte ich als Begründung noch nicht.

Auch auf diesem Weg gute Besserung an den Betroffenen, den es laut Arztattest hart getroffen zu haben scheint.

RSS FÜRS KONTO ?

Wieso gibt es eigentlich keinen RSS-Feed für die eigene Bankverbindung?

Nur so ein Gedanke, als ich gerade die „vorgemerkten und noch nicht gebuchten Umsätze“ auf dem Onlinekonto studierte.

WEIT WEG

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren eingestellt, und zwar nach § 205 Strafprozessordnung:

Steht der Hauptverhandlung für längere Zeit die Abwesenheit des Angeschuldigten oder ein anderes in seiner Person liegendes Hindernis entgegen, so kann das Gericht das Verfahren durch Beschluß vorläufig einstellen. Der Vorsitzende sichert, soweit nötig, die Beweise.

Im konkreten Fall hat der Beschuldigte derzeit keine Anschrift. Das heißt, er hat schon eine, gibt sie aber nicht heraus. Damit ist er aus Sicht der Ermittlungsbehörden „abwesend“.

Zu sehr sollte man sich über so eine Einstellung aber nicht freuen. Zum einen ist sie nur vorläufig. Zum anderen hindert sie die Staatsanwaltschaft nicht, nach dem Beschuldigten fahnden zu lassen. Oder gar einen Haftbefehl zu beantragen.

Langfristig bringt solches Taktieren also nichts. Es sei denn vielleicht, man ist gaaaaaaanz weit weg.

ROUTE

Gerade intern und beiläufig eine Marschroute ausgegeben:

„Wir machen nur aussichtslose Fälle, keine völlig aussichtslosen.“

350 AKTEN

Der Düsseldorfer Amtsrichter Heinrich L. (60) hat weitaus mehr Knöllchen-Verfahren in die Verjährung getrieben, als bislang bekannt war. Bei ihren Ermittlungen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung stieß die Staatsanwaltschaft auf rund 350 unerledigte Akten, vom Sprecher des Amtsgerichtes waren Mitte November „über 100“ eingeräumt worden.

Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren aus Gründen der Neutralität zur weiteren Bearbeitung an die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft abgeben. Das Verbrechen der Rechtsbeugung wird mit mindestens einem Jahr Haft bedroht. Abgesehen vom Strafverfahren wird gegen L. auch disziplinarrechtlich ermittelt. (pbd Pressebüro Düsseldorf)

KURZFRISTIG

Feinstaub, Steuern, Spritkosten, Subventionen – gasbetriebene Fahrzeuge haben derzeit Konjunktur. Auch ein Mandant setzte für seinen Betrieb auf diesen Trend. Er bestellte beim Hersteller F 1 drei gasbetriebene Autos. Liefertermin war Oktober 2005. Das passte gut, denn andere Fahrzeuge sollten ohnehin ausrangiert werden.

Hersteller F 1 konnte aber nicht liefern. Bei jeder Nachfrage gab es eine neue Ausrede: Das Werk läuft unter Überlast, der Zulieferer hat Probleme mit den Gastanks, die Umrüstfirma muss Insolvenz anmelden.

Im Dezember 2005 platzte dem Mandanten der Kragen. Mit unserer Hilfe kam er ziemlich zügig aus den Verträgen raus. Das Autohaus hatte nämlich die Leasinganträge noch gar nicht bei der Bank eingereicht. Das ist bei einem „verbundenen Geschäft“ ziemlich schlecht, vor allem, weil man schlecht auf Einhaltung eines Vertrages pochen kann, der noch gar nicht zustandegekommen ist.

Eile war auch geboten, denn der Mandant wollte jetzt bei Hersteller F 2 bestellen. Dort kündigte man nämlich vollmundig an, dass fest bestellte Autos in drei Wochen lieferbar sind. Die drei Wochen gingen natürlich ins Land – Autos waren keine da. Stattdessen hörte der Mandant wieder nur Ausreden. Siehe oben.

Mein Auftraggeber hat jetzt die Schnauze voll. Wir treten von allen Verträgen zurück. Und er fährt nur noch mit Diesel. Schlecht für die Umwelt und für seinen Geldbeutel. „Aber wenigstens kriege ich keinen Herzinfarkt.“

Die Dieselautos sollen übrigens kurzfristig lieferbar sein.