ANWALTSFREUNDLICH

Ich wollte gerade per Fax eine Frist verlängern lassen. Aber das Amtsgericht Düsseldorf hatte geschrieben:

Der anliegende Schriftsatz wird zur Kenntnis- und Stellungahme möglichst binnen zwei Wochen übersandt.

Das ist ja mal eine anwaltsfreundliche Formulierung.

KALKULIERT

Einen Brief an einen Staatsanwalt diktiert, den man einfach nicht ans Telefon bekommt. Angeboten, dass mein Mandant einen Geldbetrag zahlt, wenn die Sache eingestellt wird. Darauf hingewiesen, dass dies einen Zwergelefantenprozess um angebliche Insolvenzvergehen vermeiden könnte.

Kurz überlegt, ob es sinnvoll ist, darauf hinzuweisen, dass mit dem Vorschlag kein Geständnis verbunden ist. Davon abgesehen, weil Staatsanwälte mitunter vor einer Einstellung ein Geständnis hören wollen. Obwohl es definitiv nicht erforderlich ist. Ein kalkuliertes Missverständnis sozusagen, um die Chancen auf eine Zustimmung zu erhöhen.

Das Risiko scheint mir gering. Ich habe noch keinen Richter erlebt, der den Einstellungsvorschlag des Beschuldigten als Geständnis wertet. Aber ein Rest Unbehagen bleibt – wie so oft.

DICHTE

Die Trattoria Gemelli liegt schräg gegenüber und ist an sich empfehlenswert. Nur mittags herrscht dort eine fast unzumutbare Anwaltsdichte, wie ich gerade feststellen musste. Dann dürfen offensichtlich auch die Ferkelstecher aus den umliegenden Großkanzleien mal ans Licht.

PECH FÜR ANWALT S.

Anwälte, die sich in Weblogs auf den Schlips getreten fühlen, müssen in eigener Sache tätig werden. Wenn sie eine andere Kanzlei beauftragen, müssen sie die Kosten hierfür selbst tragen. Denn auch im Abmahn(un)wesen gilt die Pflicht, möglichst keine unnötigen Kosten zu verursachen. Diese Auffassung vertritt das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil, über das die Berliner Kollegen der Kanzlei SEWOMA berichten. In eigener Sache, übrigens.

GENERALVERDACHT

Bundestag soll massive Überwachung der Telekommunikation absegnen.

Und wieder wird ein Stück Freiheit zu Grabe getragen. Der Bürger wird zum potenziellen Straftäter degradiert und unter Generalverdacht gestellt. Nico Lumma fasst die Aussichten gut zusammen:

1. Augenmaß wird neu definiert.
2. Von der Unschuldsvermutung wird abgerückt.
3. SAN/NAS-Hersteller werden sich freuen.
4. „internationaler Terrorismus“ wird auch in Deutschland weiter als Argument zur Beschneidung der Grundrechte angeführt.
5. die Forderung von Generalbundesanwalt Nehm nach der Nutzung von Maut-Daten für die Fahndung entspricht der generellen politischen Denke und wird in Kürze nicht mehr als „völlig abstrus“, sondern als „ach warum eigentlich nicht, das Zeugs hat eh so viel gekostet“ bewertet.
6. die Damen und Herren Rechtspolitiker verbindet die gefährliche Mischung von Ahnungslosigkeit und Ignoranz.

JABBER WIRD ERKLÄRT

Florian Holzhauer, der dieses Blog technisch betreut, hält morgen in Berlin einen Vortrag über Jabber, eines seiner anderen (und wichtigeren) Projekte:

Seit 1998 wird das offene Instant Messaging-Protokoll „Jabber“ entwickelt. Inzwischen RFC-Standard und mit über 160 Protokollerweiterungen bietet es eine Menge an Möglichkeiten und Anwendungsbereiche, die sich in Bereichen des digitalen Lebens wiederfinden. Seit kurzem auch von großen Firmen wie Google oder Lycos entdeckt, gilt das Jahr 2006 als „das Jahr von Jabber“. Nach einer kurzen Einführung für den Jabber-Einsteiger will dieser Vortrag einen groben Abriss über den aktuellen Zustand und Möglichkeiten sowie einen Ausblick in die Zukunft geben.

Einzelheiten hier.

SCHWARZ – UND BESCHULDIGT

Ich finde es etwas peinlich, wenn einem Vernehmungsbeamten fürs Protokoll und einige Vermerke keine andere Bezeichnung einfällt als „der beschuldigte Schwarzafrikaner“.

Will man uns damit etwas mitteilen? Oder drückt es nur eine gewisse Verblüffung, womöglich auch etwas Unmut über den Umstand aus, dass der Betroffene gleich zu Anfang der Vernehmung einen deutschen Personalausweis vorlegen konnte?

EINFACH GELAGERT

Ich überlege, ob ich künftig überhaupt noch in Straf- und Bußgeldsachen mit der DAS Rechtsschutzversicherung korrespondiere.

Bei einer Verkehrsstrafsache beginnt die DAS etwa eine Diskussion darüber, ob es sich um eine „durchschnittliche“ Angelegenheit handelte. Dass bei dem Unfall ein Motorradfahrer zu Fall gekommen und nicht unerheblich verletzt worden ist, spricht schon dafür, dass es sich nicht um eine bloße Bagatelle handelt. Folglich drohte auch Fahrverbot bzw. eine Entziehung der Fahrerlaubnis.

Aber nein, die DAS meint, nach den vorliegenden Unterlagen sei die Sache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einfach gelagert gewesen und auch nicht schwierig. Abgesehen davon, dass eine „durchschnittliche“ Angelegenheit weder kompliziert noch schwierig sein muss, sondern halt durchschnittlich, handelt es sich bei Verkehrsstrafsachen nun mal um den klassischen Fall der normalen Angelegenheit.

Über all das könnte man ja noch diskutieren, würde die DAS es zumindest so handhaben wie andere Versicherungen. Und schon mal den Betrag zahlen, den sie für angemessen hält. Aber nein, die Versicherung verlangt Folgendes:

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