TURBULENZGESCHEHEN

Nebenklagevertretung. So etwas wie ein Sündenfall für einen Strafverteidiger. Aber von Zeit zu Zeit empfehlenswert wie eine Paartherapie. So konnte ich heute mal aus bequemerer Perspektive erleben, wie verhängnisvoll es sein kann, gegen Augenzeugen zu verteidigen. Noch dazu, wenn es sich um Zeugen mit folgenden Eigenschaften handelt: a) gute Sicht auf die Schlägerei; b) intakte Erinnerung; c) absolut kein Eigeninteresse am Ausgang des Prozesses.

Diese beiden Zeugen sagten aus, dass sie eindeutig gesehen haben, wie die drei Angeklagten den Nebenkläger vermöbelt haben. Wie das Opfer zu Boden ging. Und dort noch etwa anderthalb Minuten geschlagen und getreten wurde. Bis es bewusstlos wurde und die Täter sich aus dem Staub machten.

Die Verteidiger wählten folgenden Ansatz: Die Zeugen haben in winzigen Details unterschiedlich ausgesagt. So sagte zum Beispiel ein Zeuge, er habe nicht gesehen, ob sich auch eine Frau – die Schwester des Nebenklägers – am Ort des Geschehens befand. Er könne sich jedenfalls nicht an eine Frau erinnern. Andere Zeugen hatten jedoch von der Frau gesprochen. Hieraus schloss der Anwalt eines Angeklagten, dass wegen dieses „Widerspruchs“ der gesamte Ablauf unklar sei. Keine Frau, keine Schlägerei.

Natürlich sagte er das nicht so banal. Sonst wäre es ja ein Trick aus dem Zauberkasten. Nein, wir schwebten andächtig davon, getragen von der Wucht eines (mir) bis dato unbekannten Wortes.

Turbulenzgeschehen.

Alles, sagte der Verteidiger, war doch ein Turbulenzgeschehen. Er meinte damit: Wo mehrere Menschen sind, geht es rund. Da kommt das Auge des Beobachters gar nicht mit. Für mich fehlte etwas die Behauptung, dass eine Vielzahl von Untersuchungen diese These bestätigt hat. Am besten welche aus Amerika. Trotzdem lauschten alle andächtig.

Turbulenzgeschehen. Das kennt man auch aus den Shows von David Copperfield. Oder Harry-Potter-Filmen. Und vielleicht aus den guten Zeiten, vor der Paartherapie. Ein großes Gewusel, letztlich bleibt nur eine Illusion. Und das, was uns das fehlbare Gehirn als Wahrheit verkauft.

Ich habe mir das Wort gemerkt. Muss allerdings sehen, ob ich es verwende. Geholfen hat es den Angeklagten nämlich nicht sonderlich. Sie kriegten alle Knast.

HARTZ IV: WANN ZÄHLT DER PARTNER ?

Bei Hartz IV darf das Einkommen eines Partners erst angerechnet werden, wenn die Lebensgemeinschaft mindestens ein Jahr besteht. Vorher kann noch nicht von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft augegangen werden. Dies hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Bei einem Zusammenleben unter einem Jahr fordert das Gericht besondere Umstände, die darauf hindeuten, dass die Partner auch finanziell füreinander einstehen wollen. Zum Beispiel ein gemeinsames Kind.

(Beschluss des LSG; Link gefunden in den Lichtenrader Notizen)

AUCH GELESEN

Gerade habe ich unter einen Antrag für eine eu-Domain, den wir für einen Mandanten als Rechtsanwälte „beglaubigen“, nicht nur meine Unterschrift gesetzt. Sondern pflichtgemäß und handschriftlich auch die geforderte Floskel „gelesen und akzeptiert“.

Und so ist es natürlich auch.

HASS UND ZWIETRACHT

Ich vererbe nach meinem Ableben mein Haus meinem Sohn K. Nach dem Ableben meines Sohnes erben das Haus meine zwei Enkel. Das Haus kann nur verkauft werden, wenn beide einverstanden sind. Das Baugrundstück erbt mein Enkel M.

Der Vater meint, er sei Alleinerbe. Denn „das Haus“ ist der größte Vermögenswert. Wenn er sich da nicht mal irrt. Denn der Wille der Verstorbenen ging offensichtlich dahin, ihren Enkeln das Grundstück zu erhalten.

Also wird die Auslegung des Testaments eher in Richtung Vor- und Nacherbschaft gehen. Bei Grundstücken ist der Vorerbe allerdings nicht frei in seinen Entscheidungen. Er kann zum Beispiel das Grundstück nicht verkaufen (§ 2113 BGB), sondern muss es für die Nacherben (Enkel) erhalten.

Beim Enkel M. ist fraglich, ob er prozentual Miterbe geworden ist. Oder ob ihm das Grundstück als Vermächtnis zufallen soll. Beide Rollen sind höchst unterschiedlich. Der Vermächtnisnehmer ist beispielsweise schon deswegen schlechter gestellt, weil er von den Erben nur die Übertragung des Vermächtnisses verlangen kann. Er wird also nicht automatisch Eigentümer.

Das Testament ist ein schönes Muster. Für alle, die unter ihren Nachkommen Hass und Zwietracht sehen wollen. Von Anwälten sozusagen uneingeschränkt empfohlen.

ÜBERWACHT

Der Gerichtsvollzieher teilt mit:

Mit dem Schuldner wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Das Rateninkasso wird durch mein Büro überwacht. Bei Zahlungsverzug wird gemäß Ihrem Antrag verfahren.

Das ist doch mal eine erfreuliche Aussicht. Häufig muss man nämlich aufpassen, weil Gerichtsvollzieher gerne die 1. Rate kassieren, sich dann aber monatelang nicht mehr bei den Schuldnern blicken lassen. Dass dann die Zahlungsmoral schnell wieder nachlässt, dürfte keine Überraschung sein.

OHNE GRÜNDE

Vermieter von Einliegerwohnungen genießen ein großes Privileg. Sie brauchen keine Kündigungsgründe (wie z.B. Eigenbedarf), um ihren Mieter vor die Tür zu setzen. Der Vermieter darf einfach so kündigen. Ohne sachlichen Grund. Allerdings verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um drei Monate. Das Ganze geht allerdings nur, wenn der Vermieter selbst im Haus lebt und es insgesamt nicht mehr als zwei Wohnungen gibt.

Außerdem ist noch ein kleiner Umstand zu beachten. Gemäß § 573a BGB muss der Vermieter nämlich angeben, dass er die Kündigung auf die Absätze 1 oder 2 der Vorschrift stützt. Tut er das nicht, ist die Kündigung unwirksam.

Da hat sich die Mieterin, die ich beraten habe, aber gefreut. Ihr Vermieter hatte nur reingeschrieben, dass er das Mietverhältnis ordentlich kündigt. Auf die Sondervorschrift hat er sich nur in einem Telefonat bezogen.

In dem Gespräch hat er auch getönt, sein Anwalt hätte ihm die Kündigung formuliert.

NEUE KLÄGER

Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt alle Klagen, die gegen das Auswärtige Amt gerichtet sind. Ich habe dort auch einige Fälle. Unter anderem den eines Nigerianers, der schon sehr lange hier in Deutschland lebt und hier berufstätig ist. Er hat in Nigeria geheiratet und möchte seine Frau nach Deutschland holen.

Die Klage liegt jetzt schon fast zwei Jahre beim Gericht, ohne dass eine Entscheidung getroffen worden ist. Es sind nun auch noch weitere Personen am Rechtsstreit beteiligt.

Zwillinge.

ALFRED, DER BAUCHPINSLER

Hallo lieber Prominenter,

bitte sende mir ein oder zwei handunterschriebene Autogramme zu. Da ich schon seit Jahren ein begeisterer Autogrammsammler bin, würde ich mich sehr freuen meine Sammlung, mit einem Bild mit Unterschrift von Dir, erweitern zu können.

Für Deine Mühe im voraus herzlichen Dank, und viel Glück und Erfolg in der Zukunft.

Es grüßt Dich Alfred der Sammler aus Schopfloch an der Romantischen Straße
in Mittelfranken/Bayern.

Okay, andere haben die Mail schon vor mir gekriegt.

VERTRAGSSTRAFE FÜR SPASSBIETER

Vertragsstrafen für Spaßbieter bei ebay hat ein Gericht für zulässig erklärt, berichtet heise online.

Allerdings wird das gewerblichen Anbietern und Leuten, die öfter etwas versteigern, kaum helfen. Denn spätestens mit der Absicht, die Klausel mehrfach zu verwenden, wird sie zur Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB). In AGBs sind Vertragsstrafen grundsätzlich unzulässig.

VERLIEBTER RICHTER

Ein verliebter Richter soll in München an eine Kammer für Handelssachen strafversetzt worden sein. Laut Netzeitung hatte er der Freundin eines Angeklagten SMS-Botschaften geschickt und war deshalb als Strafrichter nicht mehr tragbar. Inhalt einer SMS war nach dem Bericht das Angebot, den Angeklagten länger einzusperren – „damit du Ruhe hast“.

(Danke an Christoph Schnabel für den Link)

DRAMATISCHER APPELL

Allgegenwärtige Überwachung. Die Gewerkschaft der Polizei warnt vor einem „Klima des Misstrauens“. Denn sie beobachtet „einen dramatischen, stetigen Anstieg“ beim Einsatz von Wanzen und Mini-Kameras. Ihr Vorsitzender appelliert gar:

Die Bundesrepublik darf keine Bespitzelungs-Gesellschaft werden.

Der Gewerkschafter meint allerdings nur die angeblich zunehmende Schnüffelei durch Private, Arbeitgeber zum Beispiel.

Mehr zum Lachen bei Spiegel online.

(Danke an Marco Zaccaria für den Link)