Wer im Auto nur auf die Uhr des Handys guckt, zahlt Bußgeld. Und kriegt einen Punkt. Es gibt – Überraschung ! – allerdings doch noch Situationen, in denen man im Auto das Handy in der Hand halten und trotzdem keinen Ärger kriegen kann.
Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, dass das Handy links im Türablagefach liegt. Und rappelt. Man darf es dann nehmen und auf die Mittelkonsole legen, damit es nicht mehr rappelt. So hat es das Oberlandesgericht Köln entschieden (NJW 2005, 3366).
Die Richter haben § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung genau gelesen und festgestellt, dass der Autofahrer das Handy nur nicht zur „Benutzung“ aufnehmen oder halten darf. Ein Wegräumen sei aber keine Benutzung, weil keine der vielfältigen Funktionen des Handys auch tatsächlich genutzt werde.