PECH FÜR ANWALT S.

Anwälte, die sich in Weblogs auf den Schlips getreten fühlen, müssen in eigener Sache tätig werden. Wenn sie eine andere Kanzlei beauftragen, müssen sie die Kosten hierfür selbst tragen. Denn auch im Abmahn(un)wesen gilt die Pflicht, möglichst keine unnötigen Kosten zu verursachen. Diese Auffassung vertritt das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil, über das die Berliner Kollegen der Kanzlei SEWOMA berichten. In eigener Sache, übrigens.