SCHWARZ – UND BESCHULDIGT

Ich finde es etwas peinlich, wenn einem Vernehmungsbeamten fürs Protokoll und einige Vermerke keine andere Bezeichnung einfällt als „der beschuldigte Schwarzafrikaner“.

Will man uns damit etwas mitteilen? Oder drückt es nur eine gewisse Verblüffung, womöglich auch etwas Unmut über den Umstand aus, dass der Betroffene gleich zu Anfang der Vernehmung einen deutschen Personalausweis vorlegen konnte?