Wenn Zeugen der Anklage nicht kommen, ist das nicht unbedingt ein Grund zur Traurigkeit. Allerdings ist es manchmal nicht leicht, das dem Mandanten nahe zu bringen. Wenn er sich nämlich Hoffnung auf einen Urteilsspruch am Ende des Prozesstages gemacht hat. Bei einer Bewährungsstrafe, die unter günstigen Konstellationen möglich ist, hätte er vielleicht nach Hause gehen können.
So muss er mindestens zweieinhalb weitere Wochen sitzen. Bis zum nächsten Versuch, die ausländischen Zeugen dazu zu bringen, vor einem deutschen Gericht zu erscheinen. Nach längerer Überzeugungsarbeit nahm er es dann sogar mit Humor. Immerhin sperren sich demnächst ja auch viele Düsseldorfer ein. Die tollen Tage stehen vor der Tür.