„Wenn Ihr Mandant sich nicht als Zeuge äußern will, gehe ich davon aus, dass er den Wagen gefahren hat.“
„Gut, dann ist Herr N. jetzt ja Beschuldigter. Herr N. macht nunmehr von seinem Recht als Beschuldigter Gebrauch, sich überhaupt nicht zur Sache zu äußern.“
Öh.