Das verspätete Einreichen eines Krankheitsattests rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen „unentschuldigten Fehlens“. Das gilt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt auch dann, wenn sich das Arbeitsverhältnis noch innerhalb der Probezeit befindet.
Nach Auffassung des Gerichts muss der Arbeitnehmer zunächst abgemahnt werden.
(Handelsblatt; Link gefunden im Rechtblog)