FAIR

An Pflichtverteidigungen muss man nicht ärmer werden. Heute Morgen zum Beispiel. Der Termin am Landgericht dauert exakt 10 Minuten. Das Honorar aus der Staatskasse beträgt 263 € netto.

Daran sollte ich denken, wenn es sich mal wieder gar nicht rechnet.

Die Gebührenreform hat die Vergütung für Pflichtverteidiger sogar zeitabhängig gestaltet. Ab fünf Stunden Hauptverhandlung gibt es einen Aufschlag. Und ab acht Stunden sogar noch mehr. Am Landgericht betragen die Aufschläge 108 / 216 €.

Wahrscheinlich ist das Gerichtsvorsitzenden nicht bewusst. Oder egal. Letzte Woche war ich in einer Hauptverhandlung. Sie hat exakt fünf Stunden und drei Minuten gedauert. Wobei ich mir jetzt schon sicher bin, dass der Bezirksrevisor die 30 oder 40 Minuten Pausen rausrechnet, die es im Laufe des Vormittags gab.

Aber es gibt wohl schon Urteile, die dem nicht folgen. Die Hauptverhandlung dauert danach vom Anfang der Sitzung bis zum Ende. Klingt für mich nachvollziehbar. Was können Anwälte in den Pausen auf Gerichtsfluren schon groß Produktives machen?

Blogger natürlich ausgenommen.