ABO NICHT STRAFBAR

Das Abonnement (und die Lektüre) einer Zeitung, die von einem verbotenen Verein herausgegeben wird, ist nicht strafbar. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung eines Mannes auf, der das Blatt von Mehmet Kaplans „Kalifatstaat“ bezogen hatte.

Nur wer selbst Abos vermittele, unterstützt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs den Verein. Der Beschuldigte hatte zwar ein Abo verkauft. Jedoch monieren die Bundesrichter, dass die erste Instanz nicht festgestellt hat, ob dies vor oder nach dem Vereinsverbot geschehen ist.

(Die Entscheidung)

PR-TOPF PRALL GEFÜLLT

Juchhu, ich habe sechs Richtige im Lotto. Leider in zwei unterschiedlichen Feldern. Laut Tipp24.de gibt es € 23,80. Immerhin knapp das Doppelte des Einsatzes.

Wenn die Firma V….a klagt, gebe ich von dem Geld den Gerichtsreportern nach der Verhandlung einen Döner aus.

EIN BERG ZINSEN

Das Urteil stammt aus dem Jahr 1992. Die Mandantin wird verurteilt, 11.211,25 € nebst 8,43 % Zinsen seit dem 31. Juli 1990 zu zahlen.

Das Inkassobüro, welches nach knapp zwölf Jahren erstmals wieder tätig wird, macht folgende Rechnung auf:

– Hauptforderung: 11.211,38 €
– Zinsen: 14.578,35 €

Das mit den Zinsen haut nicht so ganz hin. Zwar verjähren die Ansprüche aus einem Urteil grundsätzlich erst in 30 Jahren. Das gilt aber nicht für die Zinsen (§ 197 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Diese fallen nämlich unter den Begriff der „wiederkehrenden Leistungen“. Für diese gilt eine dreijährige Verjährungsfrist.

Wenn man den Zinsanspruch erhalten will, muss man innerhalb der Verjährungsfrist jeweils einen Vollstreckungsauftrag erteilen (§ 212 Abs. 1 Ziff. 2 BGB). Nur dann beginnt die Verjährung jeweils neu.

Das hat das Inkassoinstitut nicht gemacht. Deshalb dürfte sich die Zinsforderung erheblich verringern, wenn meine Mandantin die Einrede der Verjährung erhebt.

ARTIG

Die Deutsche Bank schenkt uns was. Weil wir zehn Jahre dort Kunde sind. 10.000 Lufthansa-Meilen.

Wir sagen artig danke (und hoffen, dass für die Erwähnung einer Marke in diesem Kontext keine Repressalien zu befürchten sind).

DIE SEUCHE

Gerade einen Herrn am Telefon gehabt, der sich als Inhaber der Firma Vakona ausgab. Er beanstandet diesen Beitrag. Begründung:

Vakona ist mein Wort, das dürfen Sie ohne mein Einverständnis nicht verwenden.

Wenn der Begriff aus dem law blog nicht verschwindet, will er zu seinem Anwalt gehen und mich abmahnen lassen. Ich habe ihm versucht zu erklären, dass die bloße Erwähnung eines Namens bzw. einer Marke nicht unbedingt Rechte verletzt. Argumente: siehe die Diskussion der letzten Tage.

Er hat es anscheinend nicht verstanden. Hoffentlich setzt sein Anwalt wenigstens einen ordentlichen Streitwert an. Damit sich der Prozess finanziell lohnt. Für mich.

Ansonsten darf man wohl mittlerweile von einer Seuche sprechen.

HOFFNUNG IN TÜBINGEN

Die Staatsanwaltschaft Tübingen verfolgt, wie berichtet, unnachsichtig Personen, die Buttons und Aufkleber mit vermeintlich verfassungswidrigen Kennzeichen verwenden. Dabei handelt es sich allerdings um erklärte Nazigegner – die Symbole sind meistens durchgestrichen oder verfremdet.

Jetzt erlitt die Behörde einen Dämpfer. Das Landgericht Tübingen lehnte die Durchsuchung eines Ladens ab, der die Anstecker in seinem Schaufenster ausstellte. Das berichtet das Schwäbische Tagblatt. Laut Landgericht ist das Tragen von Nazisymbolen dann nicht strafbar, wenn die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus offensichtlich ist.

Damit darf sich auch ein Tübinger Student Hoffnung machen. Das Amtsgericht hatte den Mann vor kurzem noch verurteilt.

(Link gefunden bei Recht und Alltag)

WIR SPRECHEN UNS

Der erste Anruf des Jahres kommt von einem Herrn Heinz. Er will Toshiba-Kopierer verkaufen. Ich bin milde gestimmt und bitte darum, dass er noch mal anruft, wenn unser bisheriger Vertrag ausläuft.

In viereinhalb Jahren.

ZINSÄNDERUNG

Zum 1. Januar 2006 ändert sich der Basiszinssatz. Er beträgt jetzt 1,37 % (bisher 1,17 %). Nach dem Basiszins berechnet sich insbesondere die Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Verbrauchergeschäften liegen diese jeweils 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften unter Kaufleuten 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Die offizielle Zinstabelle.

Ein guter Zinsrechner findet sich hier.

FAHRTENBUCH

Hoppla. Der Sparkurs kreuzt ja ausnahmsweise auch mal meinen Weg. Wenn ich als Selbstständiger kein Fahrtenbuch führe, kann ich bald nicht mehr nachweisen, dass ich mein Auto zu mehr als 50 % geschäftlich nutze. Und dann darf ich die Ein-Prozent-Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen.

Darf?

Das wird in meinem Fall aber ein Verlustgeschäft. Für den Fiskus. Wenn es hoch kommt, liegt der Privatanteil meiner Fahrten bei 10 Prozent. Ist halt ein Vorteil, wenn man in fußläufiger Entfernung zum Büro wohnt. Gegen zig Gerichtstermine in ganz NRW stinken ein Ausflug ins Phantasialand oder ein Mittagessen bei Mama (36 Kilometer) nicht an, aufs Jahr gesehen.

Schon mit der Ein-Prozent-Regelung schenke ich dem Finanzamt also ordentlich Geld. Das habe ich bisher auch leidlich gerne gemacht. Immerhin hat es mir den Aufwand fürs Fahrtenbuch erspart. Aber morgen gehe ich ins Schreibwarengeschäft und hole zwei schöne Kladden. Für mich und meine Kollegin, der es ähnlich gehen dürfte.

Und dann werden in 2006 richtig Steuern gespart.

Zum Sport fahre ich mangels Fahrtenbuch nachher übrigens mit der Straßenbahn. Ich bin halt ein ehrlicher Mensch.

GESTRICHEN

Streichung der Eigenheimzulage, Besteuerung von Abfindungen, keine Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten, Steuern auf Aktienverkäufe und und und… Die Welt sagt, was sich seit heute im Steuerrecht ändert.

SCHRÖDER ANGEZEIGT

Der Berliner Staatsanwaltschaft liegen sieben Strafanzeigen gegen Altbundeskanzler Gerhard Schröder vor, berichtet Focus.

Der Altkanzler wird darin der Vorteilsannahme verdächtigt. Privatmann Schröder soll seine künftige Position als Aufsichtsratsvorsitzender des russisch-deutschen Gas-Pipeline-Projekts bereits als Regierungschef vorbereitet haben.