Eine Verständigung im eigentlichen Sinne war es nicht. Der Staatsanwalt widersetzte sich nämlich meiner Rechtsauffassung, dass wir es nur mit einfacher Körperverletzung zu tun haben. Der Strafverfolger beharrte auf der gefährlichen Körperverletzung, die er auch angeklagt hatte.
Mein Mandant hatte allerdings nur einige Fausthiebe verteilt. Der Schlag mit einer Flasche, der das Opfer zu Boden streckte, kam von einem Dritten. Und zwar auf eine Art und Weise, die es für mich zweifelhaft machte, ob man meinem Mandanten diese, zugegeben, brutale Attacke juristisch zurechnen und ihn so zum Mittäter machen konnte.
Von der Straferwartung war das kein Pappenstiel. Der Mann mit der Flasche hat für seine Tat schon ein Jahr und drei Monate Gefängnis erhalten. Ohne Bewährung. Mein Mandant konnte sich also ausmalen, wo die Reise für ihn hingeht, wenn er für den Schlag mit der Flasche ebenfalls in die Haftung genommen wird.
Aber ausnahmsweise waren mal Verteidiger und Strafrichter einer Meinung.