Die Blogpolizei vom niedersäschsichen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nimmt nicht nur meinen Mandanten „Panthol“ ins Visier. Nein, jetzt möchte das Amt auch noch, dass der Webloganbieter twoday/Knallgrau ein ordnungsgemäßes Impresssum auf die twoday-Startseite stellt. Das Landesamt beanstandet in einem Schreiben an twoday, dass kein Vertretungsberechtigter benannt wird. Auf das mögliche Bußgeld von 50.000 € wird natürlich auch gleich hingewiesen.
Könnte es womöglich sein, dass man zu solchen Angaben in Österreich nicht verpflichtet ist, die deutsche Behörde überhaupt nicht zuständig und bundesdeutsche Vorschriften gar nicht anwendbar sind? Nur so ein Gedanke. Knallgrau-Macher Michael Platzer stellt in seinem Blog noch einige andere interessante Überlegungen an.
Wie es scheint, kommt da eine schöne Maschinerie ins Rollen.
Vorher im law blog: BLOG-IMPRESSUM.