Eine überraschende Wendung nimmt der Fall Entenmann ./. Bartels. Zunächst ließ der Betreiber von „schoggo tv“ seine Anwälte was von gravierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen erzählen, von rechtswidriger Namensnennung und allerhand schlimmen Zeugs.
Und nun?
Nach dem neuesten Schriftsatz verletzt Herr Bartels in erster Linie das Urheberrecht, indem er, bitte festhalten, auf schoggo tv verlinkt hat. Dadurch provoziert er nämlich, dass andere Internetnutzer schoggo tv aufrufen und in ihren „Arbeitsspeicher“ laden. Damit werde schoggo tv unzulässig vervielfältigt.
Okay, man muss ja nicht erwähnen, dass der Bundesgerichtshof in seiner Paperboy-Entscheidung (Pressemitteilung) exakt das Gegenteil geurteilt hat. Allerdings ist so etwas immer etwas unfair gegenüber dem Korrespondenzanwalt, der sich in der mündlichen Verhandlung abwatschen lassen darf.
Zu allem Überfluss macht Herr Entenmann auch noch Anleihen beim Sozialgericht Bremen, der bisherigen Speerspitze für extensive Auslegung des deutschen Namensrechts. Auch Entenmann fürchtet nämlich, dass sein schoggo tv und Marcel Bartels Seite durch die Links nicht nur verwechselt, sondern auch für ein identisches Angebot gehalten werden können.
Das wäre dann in der Tat eine Beleidigung. Fragt sich nur, für wen.