T-Online muss nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt bei Flatrate-Kunden sofort nach der Verbindung die IP-Adresse löschen. Auch das übertragene Datenvolumen darf nicht festgehalten werden.
Es handelt sich um ein zivilrechtliches Urteil. Die Entscheidung bindet also nur T-Online und den Kläger. Deshalb kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich das Unternehmen ab sofort allgemein an die Vorgaben des Landgerichts hält.