Na ja, so eine Schädelfraktur ist keine Kleinigkeit. Da gab mir der Mann von der Haftpflichtversicherung schon Recht. Meine Schmerzensgeldforderung konnte er allerdings nicht nachvollziehen. „Ist doch sicher wieder alles zusammengewachsen, oder?“
Schon. Aber trotzdem gibt es da eine Passage im Arztbericht, die alles andere als harmlos klingt:
… Aufnahme in unsere Intensivstation, wo etwa zwei Stunden später bei dem bis dahin wachen Patienten ein Krampfanfall auftrat mit hierunter stattgehabter Aspiration und dem Erfordernis der künstlichen Beatmung für die nächsten acht Tage.
Künstliche Beatmung? „Da war der Mann ja fast schon tot.“ Als ich dem Versicherungsmenschen von einem Gespräch mit dem Arzt berichtete, wonach die Überlebenschance um die 20 % gelegen hat, kam ihm meine Vorstellung vom Schmerzensgeld nicht mehr ganz so abenteuerlich vor.
Dann sind wir ja auf dem richtigen Weg.