RÜCKWIRKEND

Schreiben eines gar nicht kleinen Unternehmens vom 16. Dezember 2005:

Hiermit kündigen wir den zwischen uns bestehenden Dienstleistungsvertrag rückwirkend zum 1. Dezember 2005. Damit sind alle Ansprüche erledigt.

Haben die den Justiziar eingespart?