Der Mandant hat es sich überlegt. Wir beschränken den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe der Geldstrafe. Das ist gut.
Weniger gut ist es, sich das morgens um 6.55 Uhr zu überlegen, knapp zwei Stunden vor dem Gerichtstermin. Nicht so sehr, weil es den Anwalt um einige Minuten Schlaf beraubt. Sondern weil die Richterin, sofern erreichbar, beim besten Willen nicht mehr die Fußballmannschaft Zeugen abladen kann.
Erst das hätte die Sache wirklich preiswerter gemacht.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)