Wer die Farbe der TÜV-Plakette an seinem Auto ändert, begeht eine Urkundenfälschung. Mit dieser Begründung verurteilte das Amtsgericht Waldbröl eine Frau zu einer Geldstrafe, weil sie die TÜV-Plakette mit Nagellack rosa übermalt hatte. Sie wollte damit den Eindruck erwecken, die TÜV-Plakette sei im Jahr 2005 noch gültig.
Hier die Farben für die nächsten Jahre:
– 2006: grün
– 2007: orange
– 2008: blau
(NJW 2005, 2871)