Aus dem Briefbogen einer Pforzheimer Anwaltskanzlei:
Es gelten nur unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Aus dem Briefbogen einer Pforzheimer Anwaltskanzlei:
Es gelten nur unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
22C3 – unter diesem etwas kryptischen Namen veranstaltet der Chaos Computer Club einen Kongress in Berlin. Es geht drei Tage lang um „Private Investigations“: „information technology, IT-security, internet, cryptography and generally a critical-creative attitude towards technology and the discussion about the effects of technological advances on society“.
Das Programm für den 27. bis 30. Dezember ist hier zu finden.
Die Bundesregierung will ein Steuerschlupfloch stopfen, von dem ich bisher noch nicht mal gehört hatte: den Handel mit Tankquittungen und sonstigen Belegen. Das System ist einfach. Der private Anbieter verscherbelt Originalquittungen, die er nicht braucht. Der Unternehmer macht die Rechnungsbeträge als Betriebsausgaben geltend und zieht die Vorsteuer ab.
Nach geltender Rechtslage haften die Verkäufer nicht. Sie tragen nämlich keine Verantwortung dafür, was der Käufer mit den Quittungen anstellt. Das soll sich ändern.
Näheres bei heute.de.
„Dem Beschleunigungsgebot ist daher – sofern nicht besondere Umstände vorliegen – nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird.“
Dieser Satz aus der heute schon diskutierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte zahlreichen Strafkammern noch Kopfschmerzen bereiten. Selbst in einfach gelagerten Fällen schmoren Angeklagte heute bis zur 6-Monatsgrenze des § 121 StPO in Untersuchungshaft. Und auch darüber hinaus. Schwierigkeit der Ermittlungen und ihr besonderer Umfang werden ja oft genug bejaht, auch wenn die Begründungen manchmal stark an Textbausteine erinnern.
Ich habe heute eine Haftbeschwerde eingelegt und bei dieser Gelegenheit auf den Standard hingewiesen, den Karlsruhe unmissverständlich vorgibt. Besondere Umstände sind in dem betreffenden Fall jedenfalls offensichtlich nicht gegeben. Bin mal gespannt, ob andere Gerichte die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen ernster nehmen.
Ab 1. Januar 2006 sollen Abfindungen voll versteuert werden. Die bisherigen, ohnehin mickrigen Freibeträge fallen nach den Plänen der Bundesregierung weg. Steuerbegünstigt sind nur noch Abfindungen, die vor dem Jahresende vereinbart und spätestestens bis Ende 2006 ausgezahlt werden.
Wie gut, dass ich dieses Jahr noch zwei Gütetermine am Arbeitsgericht habe. Bei einer anderen Sache, die erst nach dem Jahreswechsel verhandelt wird, werde ich vorfühlen, ob eine Einigung außerhalb des Gerichtssaals möglich ist.
Am besten drohe ich dem Arbeitgebervertreter damit, dass der Steuernachteil bestimmt konsequent auf die Abfindungssumme draufgeschlagen wird. Wir kennen doch unsere Arbeitsrichter…
Nach acht Jahren Untersuchungshaft hat das Bundesverfassungsgericht einen mutmaßlichen Mörder freigelassen. Das Gericht ordnete selbst die Entlassung an. Grund für diesen einmaligen Vorgang ist die faktische Weigerung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, den Sachverhalt aufgrund der Vorgaben aus Karlsruhe erneut zu prüfen. Obwohl das Bundesverfassungsgericht Verfahrensverzögerungen feststellte, welche der Justiz anzulasten sind, verneinten dies die Düseldorfer Richter. Sie lehnten sich damit gegen die an sich bindenden Feststellungen des Verfassungsgerichts auf – und kassieren jetzt eine bittere Niederlage.
Der Streit begründet sich im Wesentlichen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht auch Verfahrensfehler, die zu einer Neuverhandlung führen, als schädliche Verzögerung versteht. Muss die Sache wegen Fehlern des Gerichts neu aufgerollt werden, kann die damit verbundene Verzögerung dazu führen, dass die Untersuchungshaft unverhältnismäßig wird. Im vorliegenden Fall war die Revision des Angeklagten erfolgreich gewesen, weil das Gericht die Aussage eines Zeugen verwertet hatte, obwohl der Angeklagte zu dessen richterlicher Vernehmung im Ermittlungsverfahren nicht ordnungsgemäß geladen war. Das Verfahren wird derzeit komplett neu aufgerollt.
In seinem Beschluss stellt das Verfassungsgericht aber auch noch einmal klar, dass es zahlreiche weitere Verfahrensverzögerungen gegeben hat. Diese stellte das Oberlandesgericht Düsseldorf jedoch pauschal in Abrede.
Es ist toll, wenn Staatsanwaltschaften ihre Telefonverzeichnisse ins Netz stellen. Dann kann man wenigstens mal selbst „Endstellen“-Puzzle spielen.
ARoV BannMG BFuP CoR DMBilG ENeuOG GBVorV vGA ZUM
Auch keine Ahnung, was dahinter steckt? Zugegeben, im law blog werden juristische Abkürzungen auch vermieden. Wer trotzdem woanders auf welche stößt, wird dieses Abkürzungsverzeichnis der Zeitschrift für die Anwaltspraxis schätzen.
Der RSV-Blog berichtet über ein nebulöses Angebot der ARAG-Rechtschutzversicherung: Der Anwalt verzichtet auf einen Teil seiner Gebühren, dafür vermittelt ihm die Versicherung neue Mandanten.
Ob und in welcher Menge die neuen Aufträge kommen, steht allerdings wohl nicht in dem Schreiben. Dort soll lediglich von einer „angemessenen Zahl“ die Rede sein. Wirklich ein schwaches Bild, das manche Rechtsschutzversicherungen mittlerweile abgeben. Aber ich fürchte mal, die Rücklaufquote gibt ihnen sogar noch Recht.
Mal ein dickes Lob ans Amtsgericht Wuppertal. Spätnachmittags angerufen, nach einer Besuchserlaubnis gefragt. Wenige Minuten später war sie da – vorab als Fax.
Dann habe ich auch noch die Besuchsabteilung der Justizvollzugsanstalt erreicht und geklärt, ob man dort unbedingt auf Vorlage des Originals besteht. Freundliche Auskunft: Nein, in dringenden Fällen nicht. Es könne höchstens passieren, dass man sich in Zweifelsfällen telefonisch vom Gericht bestätigen lässt, dass die Besucherlaubnis echt ist.
Mein neuer Mandant freut sich garantiert, dass er nicht tagelang auf mich warten muss.
Wenn jemand in Untersuchungshaft genommen wird, kann er jederzeit Haftprüfung beantragen, zweckmäßigerweise mit mündlicher Verhandlung. Diese Verhandlung muss spätestens zwei Wochen nach Eingang des Antrags stattfinden.
Nach Eingang des Antrags bei Gericht.
Das hat ein Anwalt nicht gewusst. Oder nicht bedacht. Er schickte den Antrag jedenfalls nicht an den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts. Sondern an die Staatsanwaltschaft. Allerdings ohne eine Vollmacht vorzulegen. Die Staatsanwältin sagte sich: Anträge kann jeder stellen, ohne schriftliche Vollmacht sind sie für mich allerdings nicht relevant. Ein reichlich formaler Standpunkt, aber in der Sache kann man dagegen wenig machen.
Sie ließ den Haftprüfungsantrag also liegen. Bis irgendwann die Vollmacht eintrudelte. Dann schickte sie die Akte mit dem Haftprüfungsantrag ans Amtsgericht. Mit der Folge, dass die Zweiwochenfrist erst jetzt zu laufen begann.
Einen bitteren Beigeschmack bekommt die Sache dadurch, dass der Anwalt der Ehefrau des Inhaftierten erklärt haben soll, er habe noch nichts gehört, aber der Haftprüfungstermin müsse eigentlich jeden Tag kommen. Das gehe alles seinen Gang. Nachfragen brächten nichts.
Wenn dann im Haftprüfungstermin der Haftbefehl aufgehoben oder zumindest außer Vollzug gesetzt wird, sieht die Sache noch etwas düsterer aus. Dann wird man wohl davon ausgehen dürfen, dass der Inhaftierte in der Zeit, wo der Haftprüfungsantrag bei der Staatsanwaltschaft schlummerte, unnötigerweise in Untersuchungshaft gesessen hat.
Im RSV-Blog entspinnt sich eine lebendige Diskussion um einen alltäglichen Fall: Eine Versicherung hatte bei einer Zahlung nur ihre eigene Schadensnummer angegeben. Der Anwalt musste demgemäß rückfragen. In den Kommentaren melden sich auch Mitarbeiter von Versicherungen. Sie klagen natürlich ihrerseits über Anwälte, die lediglich ihr eigenes Aktenzeichen nennen.
Bevor wir rückfragen, kommt Google Desktopsearch zum Einsatz. Fremde Schadensnummer eingeben, dann erscheint fast immer der Link auf einen Text, in dem wir die Nummer bereits genannt haben.
Sehr geehrter Herr L.,
ich habe von der Staatsanwaltschaft einen Umzugskarton mit Akten erhalten. Von Ihnen aber leider nicht den Kostenvorschuss. Ich kann die Akten eine Woche behalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich die Akten unkopiert zurücksende, wenn wir das Finanzielle bis dahin nicht geregelt haben.
In einer Scheidungssache berichtet ein Mandant, dass seine Noch-Frau nach einem Termin bei ihrer Anwältin ruhig und sachlich mit ihm gesprochen hat.
Das habe ihn fast noch mehr erschreckt als die „üblichen Auseinandersetzungen“.
DVD Vision 13/2005 (S. 52) zum Film „Dead Meat“:
Die Story hat zwar einige Längen, überrascht aber mit interessanten Kamerafahrten und immer wieder gut eingesetzten Zombie-Zerhack-Szenen.
Guck an, schon wieder ein typischer Streifen.