VEREINFACHTE BEARBEITUNG

In einer Ermittlungsakte findet sich – ohne jeden sonstigen Zusammenhang – folgender handschriftliche Satz meines Mandanten:

Ich hab alles gemacht was mich vorgeworfen.

Offensichtlich erschien dies dem Sachbearbeiter bei der Kripo, der die angeblichen Ladendiebstähle auf den Tisch bekam, auch etwas dünn. Jedenfalls hielt er eine Anmerkung für nötig:

Das Formular sei dem Tatverdächtigen nach der Tat von den einschreitenden Polizeibeamten vorgelegt worden. Das alles im Rahmen der vereinfachten Anzeigenbearbeitung. Das Geständnis beziehe sich aber auf alle Taten, auch die einige Tage zuvor.

Das ist doch ein Musterbeispiel für Bürokratieabbau. Demnächst: Blanko-Geständnisse vom Abreißblock.