Gerade mit der Rechtsabteilung eines großen deutschen Konzerns telefoniert. Es geht darum, ob man sich in einem Arbeitsgerichtsprozess gütlich einigen kann. „Grundsätzlich“, sagte mein Gesprächspartner, „sind wir zu allem bereit. Nur auf das Wort Abfindung reagiert der Vorstand allergisch.“
Womöglich kommt mein Mandant jetzt zu einem üppigen „14. Gehalt“.