Das Arbeitsgericht Göttingen hat es der Betreiberin eines Glühweinstandes auf dem Weihnachtsmarkt untersagt, ihr Personal mit Kameras zu überwachen. Geklagt hatte ein Verkäufer. Näheres in der taz.
Das Arbeitsgericht Göttingen hat es der Betreiberin eines Glühweinstandes auf dem Weihnachtsmarkt untersagt, ihr Personal mit Kameras zu überwachen. Geklagt hatte ein Verkäufer. Näheres in der taz.