Gestern Abend habe ich mich noch durch eine Umzugskiste Akten gefräst. War halb so schlimm, die Summaries der Kriminalpolizei verschafften mir einen schnellen Überblick. Sie klangen, als habe da jemand offen nach allen Seiten ermittelt.
Der Vorführbericht, auf dessen Grundlage der Haftbefehl erging, war wirklich gut aufgebaut. Zwischen den Zeilen war zwar der Stolz nicht zu überlesen, in recht kurzer Zeit einen (so der Vorwurf) gefährlichen Serientäter dingfest gemacht zu haben. Die Fakten wurden aber sauber präsentiert, und alle Verweise auf die Fall- und Spurenakten stimmten.
Ich habe noch lange hin- und her überlegt. Weil etwas im Raum stand, was ich sonst eigentlich nicht mache: den Antrag auf Haftprüfung zurücknehmen, Untersuchungshaft akzeptieren. Ausschlaggebend war letztlich die Erwägung, dass der Beschuldigte in dieser Konstellation objektiv keinerlei Chance hat, auf freien Fuß zu kommen. Schweigt er eisern, wozu ich ihm raten werde, ist der dringende Tatverdacht derzeit nicht zu diskutieren. Die Haftgründe ergeben sich ja von selbst – bei einer Mindeststrafdrohung von fünf Jahren. Im Ergebnis würde wohl nicht mal ein Geständnis helfen, so er es denn war.
Also, warum eine richterliche Negativentscheidung provozieren? Ich überlege. Immer noch.