Im RSV-Blog entspinnt sich eine lebendige Diskussion um einen alltäglichen Fall: Eine Versicherung hatte bei einer Zahlung nur ihre eigene Schadensnummer angegeben. Der Anwalt musste demgemäß rückfragen. In den Kommentaren melden sich auch Mitarbeiter von Versicherungen. Sie klagen natürlich ihrerseits über Anwälte, die lediglich ihr eigenes Aktenzeichen nennen.
Bevor wir rückfragen, kommt Google Desktopsearch zum Einsatz. Fremde Schadensnummer eingeben, dann erscheint fast immer der Link auf einen Text, in dem wir die Nummer bereits genannt haben.