Manche Richter sind schnell. Schneller als erlaubt. Meine (neue) Mandantin erhielt am 15. November 2005 eine Klageschrift. Verbunden mit der Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, ob sie sich gegen die Klage verteidigen will.
Diesen Schriftsatz sandten die bisherigen Anwälte rechtzeitig weg. Er ging am 29. November 2005, am Tag des Fristablaufs und damit rechtzeitig, beim Landgericht Düsseldorf ein. Das hat das Gericht mittlerweile bestätigt. Davon ungerührt erließen die Richter schon am nächsten Tag, dem 30. November, ein Versäumnisurteil.
Hallo, sonst geht es aber noch gut? Wer Tag für Tag in diesem Betrieb arbeitet, sollte doch eigentlich wissen, wie lange die Post braucht, bevor sie von der Eingangsstelle auf dem Aktenwägelchen und schließlich in der Geschäftsstelle landet. Zwei, drei Tage sind da durchaus normal.
Der Transport innerhalb des Hauses fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Justiz. Das Argument, die Beklagte hätte ihre Verteidigungsanzeige ja sicherheitshalber ein paar Tage vorher absenden können, zieht also nicht. Höchstrichterlich ist nämlich schon etliche Male festgestellt, dass der Bürger Rechtsmittelfristen ausnutzen darf – notfalls bis zur letzten Sekunde.
Unter diesen Umständen ein Versäumnisurteil rauszuhauen, empfinde ich als grenzwertig. Wenn man schon so aufs Tempo drückt, sollte man wenigstens bei der Poststelle nachfragen, ob Briefe oder Faxe in der Sache eingangen und hausintern unterwegs sind.
Aber das ist natürlich nicht geschehen.