HAFTET RWE DOCH ?

Berlin Blawg geht der Frage nach, ob die Stromkonzerne nicht doch für Schäden und Umsatzausfälle wegen des Wintereinbruchs haften müssen. Interessant werden die Erwägungen vor allem vor dem Hintergrund, dass RWE nach Medienberichten schon länger von Konstruktions- bzw. Verarbeitungsfehlern seiner Strommasten gewusst haben soll.